Anfrage zu Umfang und Kosten des Projektes “Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee” 18. Dezember 201329. September 2014 eingereichten umfangreichen Fragenkatalog zum Bebauungsplan Nr. 158 “Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee” (Vorlage V/2013/12174), wünscht unsere Fraktion vertiefende Informationen über einige Aspekte des Vorhabens. Dies betrifft insbesondere die absehbare Diskrepanz zwischen Bebauungsplan und tatsächlicher Vorhabenrealisierung sowie den Kosten, die eventuell auf die Stadt zukommen. Wir fragen daher: Projektumfang/Diskrepanz zwischen Bebauungsplan und tatsächlich geplante Umsetzung 1.1. Für welche der mit dem Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten gibt es nach dem Wissen der Stadtverwaltung hinreichend konkrete Anfragen oder Umsetzungspläne privater oder öffentlicher Dritter? Welche davon will der Vorhabenträger des Golfplatzes im Rahmen seiner eigenen Investitionstätigkeit umsetzen? 1.2. Für welche der mit dem Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten gibt es nach dem Wissen der Stadtverwaltung keine aktuellen Umsetzungspläne privater Investoren? 1.3. Welche der im Bebauungsplan aufgeführten Nutzungsmöglichkeiten plant die Stadtverwaltung im Laufe der nächsten fünf Jahre selbst umzusetzen oder mit deren Umsetzung Dritte zu beauftragen? Wer beispielsweise wird den geplanten Rundweg um den See realisieren? 1.4. Welche der im Bebauungsplan aufgeführten Nutzungsmöglichkeiten werden nach dem Wissensstand der Stadtverwaltung in den kommenden fünf Jahren sehr wahrscheinlich nicht umgesetzt sondern verbleiben als rein theoretische Option? 1.5. Welchen Flächenumfang haben die jeweils mit den Fragen 1.1. und 1.3. abgefragten Nutzungen? Bitte detailliert aufschlüsseln und kartografisch darstellen. Kosten 2.1. Kann die Stadtverwaltung Halle aus ihren Verhandlungen mit der LMBV inzwischen die Dimension der Kosten für die Übernahme der ehemaligen Deponie Kanena beziffern? Welche Kosten werden hier absehbar auf die Stadt Halle zukommen? Welchen Anteil dieser Kosten schätzt die Stadtverwaltung Halle durch spätere Veräußerung oder Verpachtung von Teilflächen an Dritte wieder ausgleichen zu können? 2.2. Für welchen einmaligen Kaufpreis oder wiederkehrenden Pachtbetrag soll die Übertragung der Flächen an den Golfplatz-Investor sowie die anderen Projektbeteiligten (beispielsweise die Betreiber der Wakeboardanlage) erfolgen? 2.3. Entstehen durch die grundlegende ver- und entsorgungstechnische sowie infrastrukturelle Erschließung und landschaftsgestalterische Aufbereitung des Geländes des Bebauungsplans Nr. 158 einmalige oder wiederkehrende Kosten für die Stadt Halle? Wenn ja, für welche Maßnahmen und in jeweils welcher Höhe? Hat sich die Stadtverwaltung Halle diesbezüglich zu irgendwelchen Vorleistungen verpflichtet, die von den Investoren als Voraussetzung eingefordert worden sind? 2.4. Mit welchen direkten oder indirekten, einmaligen und/oder wiederkehrenden finanziellen Belastungen rechnet die Stadtverwaltung Halle durch die eventuell in eigener Verantwortung oder durch Beauftragung Dritter umzusetzenden Bestandteile des Bebauungsplans? 2.5. Woher sollen die dafür notwendigen Mittel stammen? Wie würden sich solche eventuellen Kosten in die mittelfristige städtische Finanzplanung integrieren? Müssten dafür eventuell andere Vorhaben zurückgestellt werden? Falls ja, welche? 2.6. Wer soll zu welchen Anteilen die Kosten für die anfallenden naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen tragen? Verbleiben Kostenanteile bei der Stadt Halle, die nicht an Dritte weitergereicht werden können? 2.7. Entstehen nach dem Wissen der Stadtverwaltung zum jetzigen Projektstand weitere direkte oder indirekte Kosten oder Risiken für die Stadt Halle, die mit den vorherigen Fragen 2.1. – 2.6. noch nicht abgefragt worden? Wenn ja, welche?