Änderungsantrag zum Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Verwaltungsvorlage: Feststellung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19  (V/2013/11910)

 

Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext in Punkt 2.17 wird geändert und erhält folgende Fassung:

2.17 Schaffung der Bedingungen zur Eröffnung der Grundschule Glaucha am Standort Heinrich-Pera-Str. 13 zum Schuljahr 2015/16 und der damit verbundenen Schulbezirksveränderungen der Grundschulen „August Hermann Francke“, „Am Ludwigsfeld“ und Johannesschule, zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses Vorlage-Nr. V/2011/09930 vom 14.12.2011.

In Verbindung mit anderen bedarfssichernden Maßnahmen ist durch die Verwaltung bis zum Beginn des Schuljahres 2014/15 zu prüfen, ob Alternativlösungen für den  Standort einer Grundschule in diesem Bereich existieren und ggf. das Gebäude Heinrich-Pera-Straße für eine andere Schulform nutzbar wäre.

 

Begründung

Der Stadtrat der Stadt Halle hat bereits mehrfach die Eröffnung der Grundschule Glaucha am Standort Heinrich-Pera-Str. 13 beschlossen. Entsprechende Beschlussfassungen erfolgten in der Stadtratssitzung am 14.12.2011 im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für das Schuljahr 2012/13 (vgl. Beschluss zu Vorlage V/2011/09930), in der Stadtratssitzung am 12.12.2012 zur Brandschutzgrundsicherung (vgl. Beschluss zu Antrag V/2012/11148) und zuletzt in der Stadtratssitzung am 27.02.2013 (vgl. Beschluss zu Antrag V/2013/11459).

Durch das Landesschulamt wurde die Neueinrichtung dieses Grundschulstandortes genehmigt, aufgrund der bisher nicht realisierten Verbesserung der baulichen Bedingungen in dem Schulgebäude die Eröffnung der Grundschule zum Schuljahr 2013/14 allerdings abgelehnt und die Stadt beauflagt, vor Eröffnung die Bedingungen zur ordnungsgemäßen Unterrichtsdurchführung sicherzustellen. Die Heinrich-Pera-Straße 13 als Grundschulstandort ist einer der Standorte, für den entsprechend des Stadtratsbeschlusses V/2012/11129 eine Förderung über das Programm STARK III beantragt werden soll. Der Stadtrat hat erst im Dezember 2013 Haushaltsmittel in Höhe von über 5 Mio. € für das Projekt in das Investitionsprogramm aufgenommen.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es nach alledem nicht nachvollziehbar, dass der bereits beschlossene und genehmigte Grundschulstandort über eine erneute Alternativenprüfung in Frage gestellt werden soll. Entsprechend der Darstellung in der beschlossenen Stadtratsvorlage V/2011/09930 geht unsere Fraktion davon aus, dass das vorhandene Gebäude mit 28 Räumen am Standort Heinrich-Pera-Straße 13 für eine 3 –zügige Grundschule nebst Hortnutzung ausreichend und angemessen ist, als Standort für eine zusätzlich notwenige weiterführende Schule in der Stadt scheidet das Gebäude aus Kapazitätsgründen aus. Mit einer nun vorgeschlagenen neuen Standortprüfung bis zum Schuljahresbeginn 2014/15 besteht einerseits die Gefahr, dass die für eine jetzt geplante Eröffnung zum Schuljahr 2015/16 notwendigen baulichen Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt werden können (die Stadtverwaltung hat in einem Informationsschreiben für den Bildungsausschuss am 09.04.2013 selbst einen Zeitraum von 89 Kalenderwochen für das Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, das Vergabeverfahren und die Bauausführung prognostiziert). Andererseits ist bisher nicht klar, welche Auswirkungen der Zeitverzug auf das geplante Antragsverfahren für das STARK III-Förderprogramm hat.

Vor dem Hintergrund der weiterhin dringend notwendigen Entlastung der benachbarten Grundschulen wird daher vorgeschlagen, den Standort Heinrich –Pera-Straße 13 als neuen Grundschulstandort zu bestätigen und die notwendigen Planungs- und Baumaßnahmen weiterhin prioritär und zeitnah umzusetzen.