Interfraktioneller Antrag zur Prüfung der Einordnung des Peißnitzhauses in ein Städtebaufördergebiet der Stadt Halle

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM, DIE LINKE., der SPD-Stadtratsfraktion und der CDU-Stadtratsfraktion

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung Halle wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung am 26.02.2014 zu prüfen, in welcher Form das Peißnitzhaus auf der Peißnitzinsel für eine Beantragung von Fördermitteln in ein in Halle bereits bestehendes Städtebaufördergebiet einbezogen werden kann und dem Stadtrat nach erfolgter Prüfung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

Begründung

Der Peißnitzhaus-Verein hat mit über 170 Mitgliedern in den vergangenen zehn Jahren in mühevoller und engagierter Arbeit das 1893 auf der Peißnitzinsel als Ausfluglokal errichtete Peißnitzhaus gesichert, Nebenanlagen wieder nutzbar gemacht und so als Ausflugs- und Veranstaltungsort etabliert. Durch viele ehrenamtliche Arbeitsstunden sowie Spenden- und Sponsoringleistungen wurden in die Bausicherung des Hauptgebäudes und die Sanierung der Nebengebäude bisher mehr als eine halbe Million Euro investiert.

Mit seinem Nutzungskonzept, welches Bildung, Kultur, Inklusion, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz miteinander verbindet, ist der Verein als gemeinnütziger Freier Träger anerkannt. Seit dem 31.05.2013 ist außerdem auch eine gemeinnützige Genossenschaft „Peißnitzhaus gemeinnützige eG“ tätig, die das Ziel verfolgt, die erforderlichen Eigenmittel für die Finanzierung der weiteren Bauabschnitte einzuwerben und den laufenden Betrieb voranzubringen.

Für die Einrichtung eines Integrationsprojektes stehen nunmehr ca. eine Million Euro über den Aktion Mensch e.V. sowie das Integrationsamt Sachsen-Anhalt als Finanzmittel in Aussicht. Doch damit diese Gelder nach Halle geholt werden können, müssen zuvor weitere Sanierungsarbeiten am Haus (Dach, Fenster, Haustechnik und Fassade) erfolgen. Hierfür wurden dem Verein vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Fördermittel in Aussicht gestellt. Voraussetzung dafür jedoch ist, dass das Haus in ein Fördergebiet aufgenommen wird. Den nötigen zehnprozentigen Eigenanteil würden Verein und Genossenschaft selbst erbringen.

In Anerkennung der gemeinwohlorientierten Arbeit des Vereins wird vorgeschlagen, zeitnah eine Prüfung der Einbeziehung des Bereiches des Peißnitzhauses in ein von der Stadt festgelegtes  Fördergebiet vorzunehmen, um eine Fördermittelnutzung zu ermöglichen.