Ein Plädoyer für die Erhaltungssatzung 27. Januar 201429. September 2014 Vor einigen Monaten versuchte die Stadtverwaltung im Gesundbrunnen- Viertel errichtete PKW-Stellplätze in einigen Vorgärten zu beanstanden. Die Parkplätze wurden zuvor teilweise ohne Genehmigung im Bereich der für das Stadtviertel geltenden Erhaltungssatzung errichtet, was jahrelang nicht beanstandet wurde. Seither gibt es eine hitzige Debatte um Sinn oder Unsinn einer Erhaltungssatzung. Vorläufiger Höhepunkt ist die Ankündigung des Oberbürgermeisters, die Satzung aufheben zu wollen. In der kommenden Sitzung soll der Stadtrat entscheiden. Das Baugesetzbuch sieht das Instrument der Erhaltungssatzung vor, um ein Gebiet von herausgehobener städtebaulicher Qualität vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die „Gartenstadt Gesundbrunnen“ ist eine solche Wohnsiedlung, die Aufmerksamkeit und Schutz verdient. Als Arbeiterwohnsiedlung in den Jahren 1926 bis 1931 errichtet, besticht sie durch ihre ausgewogene Mischung von vorwiegend 2- bis 3-geschossiger Bebauung und großzügigen Grünbereichen, ergänzt von Schulen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Der Blick auf ein Luftbild verdeutlicht eindrucksvoll die Attraktivität der Siedlung, die außergewöhnlich grün und städtebaulich ausgewogen ist. In ihrer Ausprägung und sozialen Funktion ist die Gesundbrunnen-Siedlung ein herausragendes Beispiel des Neuen Bauens in der Weimarer Republik. Die vom Stadtrat 2004 verabschiedete Erhaltungssatzung zielt in ihrer Begründung auf eben diesen zu erhaltenden Charakter der Wohnsiedlung ab. Erhebliche Modifikationen der Gebäudeformen, das Errichten ortsbilduntypischer Gebäude oder eine Verdichtung der Bebauung und der genehmigungsfreie Abbruch einzelner Häuser sollen verhindert werden. Bauliche Veränderungen stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Einher geht die Satzung daher mit Einschränkungen der (Bau-) Freiheit für die Eigentümer und Eigentümerinnen der Grundstücke. Dem individuellen Gestaltungswillen sind Grenzen gesetzt, auch bei Entscheidungen zur Errichtung von Parkplatzflächen im Gebiet. Unsere Fraktion wird sich weiterhin für den Erhalt des bisherigen Erscheinungsbildes des Gebietes und damit für die Beibehaltung und Modifizierung der Erhaltungssatzung stark machen. In der Diskussion muss die schützende Wirkung der Satzung wieder in den Vordergrund rücken. Gleichwohl ist eine rechtliche Lösung für die errichteten Parkplätze notwendig und möglich – auch ohne die Aufhebung der Satzung! Die unterschiedliche Größe der Vorgärten lässt eine differenzierte Handhabung zu. Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Amtsblatt der Stadt Halle vom 24.01.2013 (pdf, 3 MB).