Anfrage zur Parkraumsituation im Paulusviertel und der Möglichkeit der Einrichtung von Bewohnerparken

In der Stadtratssitzung am 26.03.2014 hat die SPD-Stadtratsfraktion einen Antrag zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes für das Paulusviertel zur Beratung eingereicht. Vorgeschlagen wird ein Mischkonzept aus Anwohnerparken, bewirtschaftetem Parken und freien Parkbereichen. Der Antrag soll nunmehr in der Sitzung des Ausschuss für Planungsangelegenheiten am 13.05.2014 und in weiteren Fachausschüssen behandelt werden.

Wir fragen:

  1. Wie hoch ist die Zahl der vorhandenen PKW der Bewohnerinnen und Bewohner im Paulusviertel?
  2. Wie viele Stellplätze stehen im Paulusviertel im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung?
  3. Wie viele private Stellplätze gibt es im Stadtviertel? (ggf. bitte schätzen)
  4. Welche Untersuchungen zur Parksituation im Paulusviertel sind seitens der Stadtverwaltung in letzter Zeit realisiert worden? Wurde dabei exemplarisch auch in den Abendstunden untersucht, wo nach Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern der höchste Parkdruck herrscht und an vielen Stellen verkehrswidrig geparkt wird? Welche Ergebnisse wurden ermittelt? Liegen in der Stadtverwaltung Zählungen oder Schätzungen zum Anteil der im Stadtviertel parkenden „Nicht-Anwohner“ vor?
  5. Entsprechend der Verwaltungsvorschriften zu § 45 STVO ist eine Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden. Sind in bestimmten Bereichen des Paulusviertels Bewohnerparkgebiete denkbar, wo die Zahl der auf Basis von Bewohnerparkvorrechten auszugebenden Ausnahmegenehmigungen die Zahl der reservierbaren Stellplätze nicht wesentlich überschreitet?
  6. Plant die Stadtverwaltung aktuell in anderen Stadtvierteln im Stadtgebiet Bewohnerparkvorrechte zusätzlich zu realisieren?