Antrag zur Erstellung eines Nutzungskonzepts für das Künstlerhaus 188

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit interessierten Nutzerinnen und Nutzern ein tragfähiges Nutzungskonzept für die Räumlichkeiten des Künstlerhaus 188 zu erarbeiten. Das Konzept ist dem Stadtrat spätestens im II. Quartal 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Die Stadtverwaltung sieht im Entwurf des Haushalts 2015 für die jährliche Förderung des Vereins Künstlerhaus 188 e.V. eine Kürzung in Höhe von 100.000 € vor. Mit dem städtischen Zuschuss hat der Verein in der Vergangenheit das denkmalgeschützte Gebäude im Böllberger Weg als Kunst- und Kulturstätte betrieben. Mit dem Wegfall der Förderung wird der Verein dazu im bisherigen Umfang nicht länger in der Lage sein. Auf eine Anfrage unserer Fraktion in der Stadtratssitzung vom 26.11.2014 zur Zukunft des Künstlerhaus 188 (Vorlagen-Nr.: VI/2014/00322) verweist die Verwaltung auf eine derzeit laufende Prüfung zur weiteren Nutzung des Objekts durch den Verein. Hinzu kommt, dass offenbar das Projekt Kompetenzzentrum „Gestalter im Handwerk“ im kommenden Jahr keine Fortsetzung findet und damit eine wichtige Finanzierungsquelle verloren geht. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar, wie das Objekt im kommenden Jahr weiter genutzt und wirtschaftlich unterhalten werden soll. Aus diesem Grund fordern wir die Verwaltung auf, bis zum II. Quartal 2015 ein tragfähiges Nutzungskonzept zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept sollte sowohl Vorstellungen zur inhaltlichen Ausrichtung des Gebäudes als Kunst- und Kulturstätte beinhalten als auch einen Finanzplan zur auskömmlichen Bewirtschaftung und Umsetzung des inhaltlichen Konzepts vorweisen.

Denkbar wäre die Künstlerinnen und Künstler der Stadt zu ihren Visionen für eine künstlerische und kulturelle Nutzung des Objekts zu befragen und einen Ideenwettbewerb auszuschreiben. Eine weitere Möglichkeit die in Betracht gezogen werden sollte, ist die Überführung des Gebäudes in einen Wächterhaus-Status. Hierzu sollte das Gespräch mit dem HausHalten Halle e.V. gesucht werden.