Antrag zur Umsetzung der Beschlüsse zur Kleingartenkonzeption der Stadt Halle (Saale)

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtratsbeschluss zur Kleingartenkonzeption der Stadt Halle vom 24.03.2013 (Beschluss zu Vorlage V/2012/10759) vollständig umzusetzen und dazu im ersten Quartal 2015 eine mit dem Stadtverband der Gartenfreunde ausgehandelte Vereinbarung zur Umsetzung der Kleingartenkonzeption und eine Förderrichtlinie zur „Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens“ zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 ist eine Haushaltsstelle für Ausgaben zur Verbesserung des Kleingartenwesens in der Stadt Halle (Saale) vorzusehen.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Der Stadtrat hat am 24.04.2013 die Kleingartenkonzeption Halle (Saale) beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch das weitere inhaltliche und zeitliche Verfahren bei der Umsetzung der Konzeption ab dem Haushaltsjahr 2014 festgelegt.
Obwohl keine Beschlussfassung unter Haushaltsvorbehalt erfolgte, wurde der Ratsbeschluss seither nicht umgesetzt. Weder die vorgesehene Vereinbarung mit dem Stadtverband der Gartenfreunde noch eine erarbeitete Förderrichtlinie zur Unterstützung des Kleingartenwesens wurden in die Stadtratsgremien eingebracht. Bei Aufstellung der Haushaltsplanentwürfe 2014 und 2015 wurde kein Vorschlag für eine entsprechende Haushaltsstelle vorgelegt. Auf schriftliche Anfrage in der Ratssitzung am 26.11.2014 (vgl. Anfrage VI/2014/00334) wurde zuletzt mitgeteilt, dass der Geschäftsbereich II entschieden habe, die Förderrichtlinie und auch die Vereinbarung mit dem Stadtverband der Gartenfreunde, in welcher die Stadt sich zum Erlass einer Förderrichtlinie bekennt, erst einzubringen, wenn die zur Umsetzung notwendigen Investitionsmittel in den Haushalt eingestellt werden können. Dass keine Mittel eingestellt wurden, sei Ergebnis der verwaltungsinternen Haushaltsberatungen.
Beantragt wird nunmehr im kommenden Jahr eine Umsetzung des Ratsbeschlusses zu realisieren und nicht weiter auf eine entsprechende Priorisierung durch die Stadtverwaltung zu warten. Verwaltungsinterne Festlegungen in Haushaltsberatungen bewirken unserer Auffassung nach keine Aufhebung oder Aussetzung von Stadtratsbeschlüssen