Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen DIE LINKE/Die PARTEI und MITBÜRGER für Halle – NEUES FORUM zur Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Neubau einer Eisenbahnbrücke über die Merseburger Straße vom 30.04.2014

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hebt seinen Beschluss zum Neubau einer Eisenbahnbrücke über die Merseburger Straße (Beschluss zu Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Halle V/2014/12565) vom 30.04.2014 auf.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, der Deutschen Bahn AG mitzuteilen, dass kein Aufweitungsverlangen seitens der Stadt Halle bezüglich des Brückenbauwerks Strecke 6343 km 3,91 besteht.

Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Halle hatte im April 2014 einem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion mehrheitlich zugestimmt, der festlegt, dass die neu zu bauende Eisenbahnüberführung über die Merseburger Straße im Bereich Rosengarten so ausgeführt werden soll, dass neben der Führung der Straßenbahngleise in einem eigenen Bahnkörper und normgerechten Fuß- und Radwegen jeweils zwei Richtungsfahrbahnen unter der Brücke möglich sind. Für das Projekt sollten Fördermittel aus dem Entflechtungsgesetz zur Senkung des Kostenanteils der Stadt nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz beantragt werden.

Mit Beschlussvorlage VI/2014/00309 wurden dem Stadtrat verschiedene von Stadtverwaltung und Deutsche Bahn AG untersuchte Varianten einer entsprechend verbreiterten Bahnüberführung über die Merseburger Straße vorgestellt. Eine Beschlussfassung dazu in der Stadtratssitzung am 17.12.2014 ergab allerdings keine Zustimmung für eine Vorzugsvariante.

Die antragstellenden Fraktionen schlagen vor, den Stadtratsbeschluss vom 30.04.2014 zur Verbreiterung der betreffenden Brückenanlage und der damit verbundenen städtischen Kostenbeteiligung am Brückenbauwerk der Deutschen Bahn AG aufzuheben und dem Maßnahmeträger den Verzicht auf ein Aufweitungsverlangen mitzuteilen.

Sowohl die vorhandene als auch die als Prognose von der Stadtverwaltung ermittelte weitere rückläufige Kfz-Belegung ist im betreffenden Bereich der Merseburger Straße auf einer – ggf. überbreiten – Fahrspur pro Richtung im Rahmen der aktuell vorliegenden Brückenbreite problemlos abzuwickeln. Ein Bedarf für zweistreifige Richtungsfahrbahnen besteht daher künftig nicht. Mit dem Verzicht auf ein Aufweitungsverlangen gegenüber der Deutschen Bahn AG sind verminderte finanzielle Aufwendungen bei städtischen Eigenmitteln in Höhe von ca. 420.000 Euro zu verzeichnen, Fördermittelzuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von ca. 3,53 Mio. Euro könnten für andere wichtige Projekte in der Stadt eingesetzt werden.