Anfrage zu Erläuterungen der Stadtverwaltung zur Erlaubnispflicht für HundetrainerInnen

Mit Stadtratsanfrage im Februar hat sich unsere Fraktion zur Umsetzung von Änderungen des Tierschutzgesetzes in der Stadt Halle erkundigt und dabei konkret zur Erlaubnispflicht für HundetrainerInnen nachgefragt (vgl. Vorlagen-Nummer: VI/2015/00606). Bezugnehmend auf die Antworten der Stadtverwaltung vom 16.03.2015 fragen wir ergänzend nach:

Die Anträge auf Genehmigung für gewerbsmäßige HundetrainerInnen, HundeausbilderInnen und HundepsychologInnen mussten – mit Ausnahme von Berufsanfängern – spätestens bis August 2014 gestellt werden. Wie wird begründet, dass binnen sieben Monaten und bei nur zwei gestellten Anträgen keiner der beiden bisher beschieden wurde?

Sind der Stadtverwaltung Personen im Stadtgebiet bekannt, die derzeit ein nach dem TierSchG genehmigungspflichtiges Gewerbe im Bereich der Hundeausbildung ohne entsprechend Genehmigung bzw. ohne entsprechenden Antrag ausüben? Findet hier ein Abgleich mit dem Gewerbeamt statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

In der Beantwortung zur Anfrage VI/2015/00606 werden zu den Fragen 3 und 5 sich widersprechende Angaben gemacht. Das zitierte Gerichtsurteil – welches nach Angaben der Stadtverwaltung künftig berücksichtigt werden soll – kommt zum Ergebnis, dass der bloße Verweis auf eine Ausbildung an der IHK Potsdam nicht ausreicht für einen Sachkundenachweis und demgegenüber eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist. Wir fragen daher erneut: In welcher Form müssen Antragstellerinnen und Antragsteller in Halle zukünftig die gesetzlich geforderte Sachkunde nachweisen?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende