Antrag zur mehrjährigen Förderung im Bereich Jugendhilfe 6. Mai 201513. Mai 2015 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie der Zuschuss an die freien Träger der Jugendhilfe im Bereich Angebote im Sozialraum/sozialraumübergreifende Angebote (vgl. §4 der Richtlinie der Stadt Halle (Saale) zur Förderung von Angeboten der Jugendhilfe) über die Förderrichtlinie in Form einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung ausgereicht werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Jugendhilfeausschuss und dem Stadtrat spätestens im Juli 2015 vorzulegen. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Um ein vielfältiges Angebot im Bereich Jugendhilfe (gemäß §§ 11-13, 14 ,16 SGB VIII) für die Kinder und Jugendlichen der Stadt vorhalten zu können, stellen die freien Träger alljährlich mit der Frist 31.8. Förderanträge an die Stadt Halle. Die Entscheidung darüber, welche dieser Projekte und Einrichtungen in welchem Umfang gefördert werden, wird dann im Jugendhilfeausschuss entweder noch im alten Jahr, häufig aber auch erst im Folgejahr, also bereits im Projekt/Bewilligungszeitraum, getroffen. Das hat zur Folge, dass eine Planbarkeit für die freien Träger nur bedingt möglich ist. Jedes Jahr aufs Neue müssen sie bangen, welches Budget im nächsten Jahr zur Verfügung steht. Dabei gilt es beispielsweise Kündigungsfristen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen. Der Antrag verfolgt das Ziel, diese unbefriedigende Situation über den Abschluss von Mehrjahresverträgen einer Lösung zuzuführen. Denkbar wäre ein Förderungszeitraum von drei Jahren. Offenbar steht auch die Stadtverwaltung dieser Idee positiv gegenüber. So wurde im Jugendhilfeausschuss am 4.12.14 eine mehrjährige Förderung über Leistungsverträge thematisiert. Unklar ist bislang aber die Umsetzung. Wir bitten die Verwaltung daher, die Möglichkeit von Mehrjahresverträge für den Teil der Projekte zu prüfen, die einen jugendhilfeplanerisch mittel- und langfristigen Bedarf erfüllen, um den Trägern mehr Sicherheit zu geben. Trotz jährlichem Haushaltvorbehalt können sie dann zumindest davon ausgehen, dass ihr Projekte/Einrichtungen mit der entsprechenden Beschlussfassung zum Haushaltplan weiter finanziert werden.