Anfrage zum Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Halle (Saale) 17. Juni 20152. Juli 2015 Entsprechend der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetztes und des Abfallgesetzes LSA haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Ein Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Es enthält nach Landesrecht mindestens: Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle, Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der nicht ausgeschlossenen Abfälle, die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, Angaben über die zeitliche Abfolge geplanter Maßnahmen und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Abfallentsorgung im jeweiligen Gebiet notwendigen Abfallentsorgungsanlagen. Der Stadtrat der Stadt Halle hat zuletzt im September 2002 einen Ratsbeschluss über ein Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Halle gefasst. Wir fragen: Aus welchen Gründen ist seit 2002 eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes nicht mehr im Stadtrat behandelt worden? Wann ist aus Sicht der Stadtverwaltung die nächste Fortschreibung vorgesehen und wann soll dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt werden? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende