Anfrage zu bereits ausgehandelten LQE-Vereinbarungen

Nach Angaben der Stadtverwaltung sind mit freien Trägern für einen Teil der Einrichtungen von Kindertagesstätten bereits Neuregelungen hinsichtlich der Finanzierung von Leistung, Qualität und Entgelt (LQE) getroffen worden. Die genauen Inhalte und mögliche Auswirkungen dieser Vereinbarungen sind dem Stadtrat hingegen unbekannt.

Wir fragen daher:

  1. Mit welchen Einrichtungen wurden bereits neue Verträge geschlossen und ab wann gelten diese jeweils?
  2. Gibt es Einrichtungen, bei denen der Abschluss von LQE-Vereinbarungen eine Änderung der Betriebserlaubnis nach sich gezogen hat? Falls ja, welche Einrichtungen sind davon betroffen und um welche Änderungen handelt es sich jeweils?
  3. Gibt es Einrichtungen, bei denen es im Zuge der Neuverhandlungen zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich Personalschlüssel, Weiterbildungskosten, Leitungsstunden, Hausmeister- und Reinigungskosten o.ä. im Vergleich zum bisher gültigen Finanzierungsmodell gekommen ist? Falls ja, welche Einrichtungen sind davon betroffen und um welche Änderungen handelt es sich jeweils?
  4. In den vergangenen Anfragen von StadträtInnen zum Thema LQE-Vereinbarungen hat die Stadtverwaltung immer wieder auf das ausstehende Gerichtsurteil des Landesverfassungsgerichtes zum Kinderförderungsgesetz LSA verwiesen. Mittlerweile liegt das Urteil vor. Welche Auswirkungen wird es nach Einschätzung der Stadtverwaltung auf die weiteren Verhandlungen haben?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende