Antrag zur Erstellung einer Richtlinie zur Förderung von Städtepartnerschaften 25. November 20154. Dezember 2015 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie für städtische Zuschüsse für Projekte zur Pflege und Intensivierung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle zu erarbeiten und dem Stadtrat im 1. Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Bereits im November 2014 hatte der Stadtrat den Beschluss gefasst, finanzielle Mittel für Aktivitäten im Bereich Städtepartnerschaften und Städtefreundschaften einzusetzen. Allerdings wurde dieser Beschluss im Rahmen der im Dezember 2014 folgenden Beschlussfassung zum Haushalt 2015 nicht berücksichtigt. Bezüglich des Haushalts 2016 wurde von der CDU/FDP-Stadtratsfraktion im Rahmen der aktuellen Beratung nunmehr ein Vorschlag eingebracht, zur Umsetzung der Konzeption zu Städtepartnerschaften und Städtefreundschaften im Jahr 2016 einen Betrag in Höhe von 50 T€ vorzusehen. Unsere Fraktion befürwortet diese Idee, insbesondere um die tätigen Akteure der partnerschaftlichen Arbeit (Vereine, Initiativen, private und öffentlicheEinrichtungen, Einzelpersonen) auch in gewissem Umfang finanziell unterstützen zu können. Vorgeschlagen wird eine städtische Richtlinie zur Förderung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen zu erarbeiten und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Rahmen der Richtlinie können vergleichbar mit anderen Förderrichtlinien der Stadt Regelungen u.a. zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Höhe der möglichen Förderung sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren getroffen werden. Unserer Auffassung nach sollte allerdings auf eine Stichtagsregelung hinsichtlich der Antragsstellung verzichtet werden.