PRESSEMITTEILUNG: Es lohnt sich nicht! – Grüne ziehen Antrag zur Erhebung einer Kulturförderabgabe zurück

Aufgrund rechtlicher Vorgaben im Land Sachsen-Anhalt fehlt der Anreiz mithilfe einer Kulturförderabgabe Tourist*innen mit einem geringen finanziellen Beitrag an der Finanzierung des kulturellen Angebotes der Stadt Halle zu beteiligen. Daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in den gestrigen Sitzungen des Kulturausschuss und des Finanzausschuss zurückgezogen. Die Fraktion reagierte damit auf unlängst von der Stadtverwaltung vorgetragene neue Bedenken. Resigniert kommentiert Wolfgang Aldag, Stadtrat der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Vorgehen wie folgt: „Wir sind zu der Erkenntnis gelangt, dass wir in Halle, trotz höchstrichterlicher Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe, von dem Vorhaben Abstand nehmen müssen, da im Land Sachsen-Anhalt die positiven Effekte nicht zur Entfaltung kommen können. Das Finanzausgleichgesetz (FAG) des Landes setzt hier die falschen Anreize, weil jeder zusätzlich eingenommene Euro, beim Finanzausgleich wieder abgezogen wird.“

Auch das Kommunalabgabengesetz (KAG) steht der Einführung einer Kulturförderabgabe entgegen, denn es verkompliziert die Einnahme: Während in anderen Bundesländern die Hoteliers mit dieser Aufgabe betraut werden können, fehlen im Land Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen dafür. Die Stadt müsste sich die Forderung daher direkt bei jedem einzelnen Gast abholen. Dazu sagt Wolfgang Aldag: „Diese Regelung des KAG bedeutet praktisch, dass dann an jeder Hotelrezeption Mitarbeiter*innen der Stadt stehen und die Abgabe entgegennehmen müssten. Aufwand und Nutzen stehen da in keinem sinnvollen Verhältnis.“

Wolfgang Aldag stellt abschließend fest: „In diesen beiden Punkten bedarf es unbedingt einer Änderung der Gesetzeslage. Kommunen, die bemüht sind höhere Einnahmen zu generieren, dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden. In anderen Bundesländern ist man da längst weiter. Dort greifen viele Städte mittlerweile auf die Kulturförderabgabe zurück.“

Hintergrund:

Bereits im April 2015 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Antrag zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Halle (VI/2015/00801) in dem Gremienumlauf des Stadtrats ein. Der Antrag wurde mit Verweis auf noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit einer Kulturförderabgabe immer wieder vertagt. Im September 2015 wurden schließlich Urteile vom Bundesfinanzhof verkündet und die Rechtmäßigkeit anerkannt. Im Januar legte die Verwaltung nun in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Bedenken dar.