Anfrage zur Bebauung im Sophienhafenviertel 9. März 201624. März 2016 In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage vom Mai 2014 wurde zuletzt über den aktuellen Sachstand der bereits im Jahr 2009 vom Stadtrat mehrheitlich beschlossenen Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der Hafenstraße informiert. Konkret betrifft dies die B-Planverfahren Nr. 152 „Wohngebiet am Sophienhafen, Südseite“ (Beschluss zur Vorlage V/2009/08188) und Nr. 153 „Hafenstraße Westseite“ (Beschluss zur Vorlage V/2009/08190) mit den Planungszielen Wohngebiet mit ergänzenden nicht störenden Einrichtungen. Größere Teile der betreffenden Flächen im Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungspläne werden in den aktuellen Hochwassergefahrenkarten des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt im Falle von HQ 100 bzw. HQ 200 als betroffene Flächen ausgewiesen. Wir fragen: Wie ist der aktuelle Stand der Bebauungsplanverfahren Nr. 152 und 153? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende