Anregung zur Beschilderung von Ladestationen für Elektroautos 1. Juni 201620. Juni 2016 Die Stadtwerke Halle GmbH haben in der Vergangenheit im Rahmen des Projektes „Grüne Mobilitätskette“ im Stadtgebiet im halböffentlichen und im öffentlichen Raum Elektroladestationen realisiert und betreiben diese – vgl. http://neo-gruen.de/ladestationen/. Allerdings sind in der Praxis die betreffenden Ladestationen vor allem im Innenstadtbereich regelmäßig von „konventionellen“ PKWs zugeparkt, so dass eine Nutzung nicht möglich ist. Hintergrund ist die Tatsache, dass auf den betreffenden Parkplätzen – bisher ohne Konsequenzen befürchten zu müssen – auch mit herkömmlichen Kfz geparkt werden darf. E-Kfz sind auf diesen Parkplätzen lediglich – zeitlich befristet – von der Zahlung von Parkgebühren ausgenommen. Wir regen daher an, die Beschilderung der betreffenden Parkplätze so anzupassen, dass diese tatsächlich als Sonderparkplätze für E-Kfz ausgewiesen sind. Rechtlich zulässig ist eine solche Beschilderung seit Ende 2015, da durch das sog. Elektromobilitätsgesetz eine Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge auch durch entsprechende Regelungen in der STVO ermöglicht wurde. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende