Antrag der StadträtInnen Dr. Inés Brock und Dr. Detlef Wend zum Schulbeginn in Grundschulen 1. Juni 201620. Juni 2016 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, als Schulträger in den Gesamtkonferenzen der städtischen Grundschulen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen späteren Unterrichtsbeginn oder einen Schulbeginn in Form einer sog. Gleitzeit anzuregen. gez. Dr. Inés Brock Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gez. Dr. Detlef Wend Stadtrat SPD-Fraktion Begründung: Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Wend in der Sitzung des Stadtrates zu Schulanfangszeiten der halleschen Grundschulen (vgl. Vorlage VI/2015/01506) informierte die Stadtverwaltung im Januar 2016 über den Unterrichtsbeginn an den einzelnen Grundschulen der Stadt. Bei einem Großteil der Schulen ist die Schulanfangszeit demnach auf 7.30 Uhr oder früher festgelegt. Nur sehr wenige Grundschulen beginnen erst um 8 Uhr. Vorgeschlagen wird, dass die Stadtverwaltung als Mitglied in den Gesamtkonferenzen der Grundschulen die Thematik Schulbeginn-Zeiten auf die Tagesordnung der Beratungen mit den jeweiligen Schülervertreter*innen, Elternvertreter*innen, Schulleitungen und Lehrer*innen setzt. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, den Unterrichtsbeginn an Schulen im Rahmen der in Sachsen-Anhalt geltenden rechtlichen Möglichkeiten nach hinten zu verlegen. Ein späterer Unterrichtsbeginn kommt dem Biorhythmus von Kindern entgegen, viele Schülerinnen und Schüler können bei zu frühem Schulbeginn nicht effizient lernen. Beispielsweise plädiert der Chronobiologe Till Roenneberg (Professor am Institut für Medizinische Psychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München) schon seit Jahren dafür, die Schulanfangszeiten nach hinten zu verschieben – vgl. http://www.sueddeutsche.de/bildung/unterrichtsbeginn-um-uhr-das-ist-eine-biologische-diskriminierung-1.2518346-2. Im Rahmen der Diskussionen in den Gesamtkonferenzen an den einzelnen Schulen gilt es die mit einer Verlagerung der Unterrichtszeit verbundenen lernpsychologischen Effekte von geänderten Anfangszeiten mit den weiteren Aspekten des Schulalltages (Frühhortnutzung, ggf. notwendige Anpassungen beim ÖPNV, Aktivitäten im Nachmittagsbereich usw.) abzuwägen. Da ältere Schüler*innen prinzipiell sogar noch stärker von einem zu frühen Unterrichtsbeginn betroffen sind, könnte nach entsprechender Befassung in den Gesamtkonferenzen der Grundschulen eine Ausweitung der Diskussionen auf die weiterführenden Schulen erfolgen.