Anfrage zur künftigen Radverkehrsförderung

„Der Rad- und Fußverkehr wird deutlich gefördert.“ So heißt es in der im September 2016 vom Stadtrat mehrheitlich befürworteten Beschlussvorlage „Verkehrspolitische Leitlinien der Stadt Halle (Saale)“ (BV VI/2016/01895). Demgegenüber enthält das ebenfalls im September 2016 in Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2017 vorgelegte Investitionsprogramm 2016 – 2020 neben Fluthilfeprojekten und Stadtbahnprogrammmaßnahmen kaum Projekte, die explizit Rad- und Fußverkehr in der Stadt fördern könnten.

Wir fragen:

  1. Für Aufwendungen für die Unterhaltung von Straßen und Wegen und Plätzen sind im Haushalt 2016 im Produkt „Gemeindestraßen“ Finanzmittel von ca. 11,6 Mio. € vorgesehen. Mit dem Haushaltsentwurf 2017 schlägt die Stadtverwaltung vor, dieses Budget leicht anzuheben. Welche wesentlichen Maßnahmen im Bereich des Fuß- und Radverkehrs konnten 2016 mit den bereitgestellten Instandhaltungsmitteln in welchem finanziellen Umfang realisiert werden? Was ist 2016 noch vorgesehen? Inwiefern sollen ab 2017 die Mittel verstärkt für Belange des Fuß- und Radverkehrs eingesetzt werden?
  2. Zuletzt hatte unsere Fraktion im Aprilstadtrat 2016 zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Radverkehrskonzeption (V/2014/12875) und dabei konkret zur Errichtung von 457 Fahrradanlehnbügeln in den Jahren 2015 und 2016 nachgefragt. Augenscheinlich ist leider immer noch keine Umsetzung erfolgt. Welche der vorgesehenen 457 Fahrradanlehnbügel wurden 2016 bisher realisiert? Wie viele Anlehnbügel an welchen Standorten konnten 2016 aus welchen Gründen noch nicht errichtet werden? Wann soll dies nachgeholt werden? Wie erklärt die Stadtverwaltung die erheblichen Verzögerungen? Welche Standorte mit wie vielen Anlehnbügeln sind zur Umsetzung des Ratsbeschlusses im Jahr 2017 konkret vorgesehen?
  3. Per Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 21.06.2016 wurde über die aktuelle „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität, Teilaktion Radwege“ informiert. Gefördert wird vom Land der Neubau von Radwegen und Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulast, der Fördersatz beträgt bis zu 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind bis zum 30.11.2016 zu stellen. Plant die Stadt eine Antragstellung im Förderprogramm? Wenn ja, für welche Projekte soll eine Antragstellung erfolgen und wie können ggf. die Eigenmittel von 20% dargestellt werden? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  4. Wie können aus Sicht der Stadtverwaltung künftig die Stadtratsgremien bei der Entscheidung über eine Antragstellung zu Fördermittelprogrammen hinsichtlich des „Ob“ der Antragstellung und ggf. hinsichtlich der Projektauswahl besser einbezogen werden?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende