Antrag zu Ersatzpflanzungen bei Fällungen städtischer Bäume 5. April 201726. Mai 2017 Beschlussvorschlag: Die Stadt Halle verpflichtet sich, im Fall von erteilten Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen i.S. von § 8 der Baumschutzsatzung bei Bäumen im Eigentum der Stadt festgelegte Ersatzpflanzungen grundsätzlich in der nächsten Pflanzperiode durchzuführen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn beispielsweise umfangreiche Bauarbeiten einer zeitnahen Pflanzung entgegenstehen. Die Stadt Halle verpflichtet sich, auch in den Fällen, in denen bei einem nach Baumschutzsatzung geschützten Baum im Eigentum der Stadt aufgrund einer prognostizierten geringen oder keiner Restlebensdauer keine Ersatzpflanzung zur Kompensation der Bestandsminderung festgelegt wurde, freiwillig Ersatzpflanzungen zu tätigen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 einen Vorschlag für ein zusätzliches Budget für diese Aufgabe zu unterbreiten. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Unsere Fraktion hat in den vergangenen Jahren mehrfach zur Bilanz von beantragten Baumfällungen und getätigten Baumpflanzungen in der Stadt Halle schriftliche Anfragen gestellt, zuletzt im Februar 2017 – vgl. Anfrage VI/2017/02775. Leider ist dabei festzustellen, dass stets mehr Bäume gefällt als nachgepflanzt werden. Hinzu kommen außerdem Fällungen von Bäumen, für die die städtische Baumschutzsatzung keinen Schutz vorsieht. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzusteuern. Vorgeschlagen wird daher, im Bereich der Ersatzpflanzungen für Fällungen von städtischen Bäumen als Stadt freiwillig mehr zu tun, als die Baumschutzsatzung vorschreibt. Konkret beantragen wir in Beschlusspunkt 1 Ersatzpflanzungen künftig grundsätzlich zeitnaher zu realisieren. In der Antwort auf die o.g. Anfrage heißt es, dass gemäß Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen innerhalb von drei Jahren zu realisieren sind. Zwar ist dies tatsächlich geübte Verwaltungspraxis, allerdings gibt es eine solche Vorschrift in der Baumschutzsatzung nicht. Für von der Stadt selbst vorzunehmende Ersatzpflanzungen sollte dies normalerweise in der nächsten Pflanzperiode erfolgen und nicht erst nach drei Jahren. Nur in den Fällen, wo die Ersatzpflanzung am Standort der Fällung vorgesehen ist und dort faktisch aufgrund von längeren Bauarbeiten eine Pflanzung noch nicht möglich ist, sollte länger gewartet werden. Weiterhin beantragen wir in Beschlusspunkt 2, dass die Stadt künftig auch in den Fällen, wo aufgrund einer festgestellten geringen oder keiner Restlebensdauer eines zu fällenden städtischen Baums kein Ersatz durch die zuständige Behörde festgelegt wurde, freiwillig ebenfalls Ersatzpflanzungen durchführt. Unserer Auffassung nach ist es im städtischen Interesse, dass der städtische Baumbestand erhalten bleibt und wenn möglich erweitert wird. Auf einen Ersatz zu verzichten, nur weil ein Baum ein gewisses Alter erreicht hat und er altersbedingt gefällt werden muss, erscheint uns daher nicht plausibel.