Anfrage zur neuen Steganlage und zum Projekt Wakeboardanlage auf dem Hufeisensee

In der Stadtratssitzung im März 2015 wurde dem Bebauungsplan Nr. 158 “Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee” mehrheitlich zugestimmt.

Der Hufeisensee wurde im Bebauungsplan in seiner aktuellen Ausdehnung als Wasserfläche festgesetzt. In der Begründung zum Satzungsbeschluss wird hinsichtlich der Nutzung des Sees für Wassersportaktivitäten ausgeführt: „Planerisch besteht die Absicht, die wassersportlichen Nutzungen am östlichen Ufer des Bereiches der Innenkippe und im östlichen Teil des Hufeisensees zu konzentrieren. Damit wird das Ziel verfolgt, im westlichen Teil des Hufeisensees keine intensiven und vor allem keine motorisierten Nutzungen zu ermöglichen, um den Bereich aus Artenschutzgründen z.B. für Wasservögel und Biber zu erhalten.“

Im Falle der Errichtung von neuen Steganlagen auf dem See sei ein vom Bebauungsplan unabhängiges eigenständiges wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Dazu wird in der Begründung zum Satzungsbeschluss ausgeführt: „Zur Vermeidung eines Habitatentzuges für Wasservögel und den Elbebiber ist bei der Errichtung von Steganlagen die ökologische Durchlässigkeit zu beachten. Steganlagen sind so zu gestalten, dass eine ausreichende Passage für den Elbebiber und Wasservögel möglich sind. Hierzu sind mind. 50 % der Anlage mit einer lichten Durchgangshöhe über Mittelwasserstand über 0,5 m auszubilden.

Wir fragen:

  1. Wann ist die wasserrechtliche Genehmigung für die neue Steganlage im südwestlichen Teil des Hufeisensees erteilt worden, die die gegenüberliegenden Uferbereiche miteinander verbindet?
  2. Welche Auflagen wurden für Errichtung und Betrieb verfügt? Inwiefern finden sich in den Auflagen Festlegungen hinsichtlich der ökologischen Durchlässigkeit entsprechend der Begründung des Satzungsentwurfes?
  3. Wurde hinsichtlich der Steganlage zwischen Stadt und Investor eine Gebühr für die Nutzung der Wasserfläche vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  4. Liegen aktuell bei städtischen Behörden Genehmigungsanträge zur Errichtung einer Wakeboardanlage für den westlichen Bereich des Hufeisensees vor. Wenn ja, was wird genau beantragt?
  5. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund ein, dass entsprechend der Begründung des Satzungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 158 auf der westlichen Seite grundsätzlich keine intensiven und vor allem keine motorisierten Nutzungen stattfinden sollen?
  6. In den Sitzungen des Ausschuss für Planungsangelegenheiten wird inzwischen regelmäßig über den aktuellen Stand der Maßnahmen im Bereich des Hufeisensees informiert. Aus welchen Gründen wurde bisher auf eine Darstellung zu den genannten Teilprojekten verzichtet?
  7. Mit der Errichtung der Steganlage und im Falle der Errichtung einer neuen Wakeboardanlage sind faktisch Teilprivatisierungen der Wasserfläche des Hufeisensees verbunden. Welche öffentlichen Nutzungen werden durch die Projekte künftig in welchem Umfang eingeschränkt bzw. noch möglich sein?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende