Anfrage zu Auswahlverfahren für die Aufnahme an weiterführenden städtischen Schulen zum Schuljahr 2017/18

Die Stadt Halle hat für Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien keine Schuleinzugsbereiche im Stadtgebiet festgelegt, für jede Schule gibt es entsprechend den räumlichen Bedingungen eine Kapazitätsgrenze. Im Rahmen der Schullaufbahnerklärung kann von den Familien für den gewählten Bildungsgang ein Erstwunsch und ein Ersatzwunsch angegeben werden. Sofern die Anmeldungen die Platzanzahl für eine bestimmte Schule allerdings übersteigen, muss ein Auswahlverfahren (Losverfahren) durchgeführt werden. Gelost werden alle Erstwünsche für die konkrete Schule, so dass eine Nachrückerliste entsteht. Wurde als Ersatzwunsch eine Schule gewählt, an der ebenfalls ein Auswahlverfahren (hinsichtlich der Erstwünsche) notwendig ist, bleibt der Ersatzwunsch unberücksichtigt.

Ich frage:

  1. Für den Fall, dass nach Realisierung eines Losverfahrens alle Erstwünsche für eine konkrete Schule (direkt vergebene oder über Nachrückerliste vergebene) berücksichtigt werden können: Welches Verfahren gibt es dann für weitere Interessent*innen? Aus welchen Gründen wird hinsichtlich der Ersatzwünsche nicht eine zweite Nachrückerliste gelost, die sodann genutzt werden kann?
  2. In der Bildungsausschusssitzung am 07.06.2017 wurde über die Schülerzahlen zur Aufnahme in weiterführende Schulen im Schuljahr 2017/18 (Stand 31.5.) informiert. Aus welchen Gründen wurde hinsichtlich der Aufnahme am Herdergymnasium gelost, wenn den verfügbaren 104 Schulplätzen lediglich 70 Erstwünsche gegenüber standen?
  3. Im Rahmen des Auswahlverfahrens für die städtischen Gesamtschulen war hinsichtlich des Schuljahrs 2017/18 an allen vier Schulen ein Losverfahren nötig, da mehr Erstwünsche für Schulbesuche Vorlagen als Schulplätze vorhanden sind. Welche konkreten Schulplatzangebote wurden den Schüler*innen unterbreitet, die lediglich einen Platz auf einer Nachrückerliste zugelost bekamen? Wie geht die Stadt Halle damit um, dass bei Losverfahren für alle Gesamtschulen Nachrückern eigentlich nur Schulplätze in einem anderen Bildungsgang angeboten werden können?
  4. In wie viel Fällen wurden von Familien Klageverfahren im Hinblick auf Entscheidungen zur Aufnahme an weiterführenden Schulen der Stadt zum Schuljahr 2017/18 vor dem Verwaltungsgericht angestrengt? Welche Fallgestaltungen lagen den betreffenden Verfahren zugrunde? Liegen entsprechende gerichtliche Entscheidungen vor? Konnten Rechtsstreitigkeiten ggf. außergerichtlich gelöst werden?
  5. Wie schätzt die Stadtverwaltung den künftigen Bedarf für die einzelnen Bildungsgänge Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und Gymnasien ein? Werden ggf. zusätzliche Schulkapazitäten benötigt?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende