Anfrage zur Schülerbeförderung 6. September 201713. Oktober 2017 Die Stadt Halle stellt als Trägerin der Schülerbeförderung für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einem Teil der Schüler*innen der Stadt Fahrkarten zur Verfügung. Konkret haben Schüler*innen, die weit genug von der Schule entfernt wohnen, entsprechend der städtischen Schülerbeförderungssatzung einen Anspruch auf eine kostenlose SchülerZeitKarte: Vorschulklassen sowie Schüler*innen der Klassenstufen 1- 4 mit mehr als 2 km Schulweg Schüler*innen der Klassenstufen 5 – 10 mit mehr als 3 km Schulweg Schüler*innen ab Klassenstufe 5 bei Förderschulen bei mehr als 2,5 km Schulweg Schüler*innen im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und im ersten Ausbildungsjahr der Berufsfachschulen , die keinen mittleren Schulabschluss voraussetzen, bei mehr als 4 km Schulweg Schüler an Schulen für Geistigbehinderte sowie Schüler an Landesbildungszentren ohne Mindestentfernung, wenn der Schulweg selbstständig bewältigt werden kann. Für die Schülerbeförderung der Klassenstufen 11 – 13 aller Schulformen, der Fachschulen, der Fachoberschulen und der Fachgymnasien gibt es Sonderregelungen mit Eigenanteilslösungen. Schüler*innen, die nicht weit genug von der Schule wohnen, aber dennoch den ÖPNV nutzen wollen, haben in Halle die Möglichkeit des Erwerbs der SCHOOLCard. Die SCHOOL Card kostet 25,90 Euro pro Monat, gezahlt wird in Monatsraten und es besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Während in Dessau-Roßlau mit Halle vergleichbare Regelungen in der städtischen Schülerbeförderungssatzung im Hinblick auf die jeweils notwendige Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule bestehen, hat Magdeburg teilweise geringere Voraussetzungen für die Bereitstellung einer kostenlosen Schülerjahreskarte festgelegt: Schüler*innen der Klassenstufen 1 – 6 mit mehr als 2 km Schulweg Schüler*innen der Klassenstufen 7 – 10 mit mehr als 2,5 km Schulweg Schüler*innen im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) mehr als 3 km Schulweg Wir fragen: Wie viele Schüler*innen in der Primarstufe (1. – 4. Schuljahrgang) haben aktuell zu Beginn des Schuljahres 2017/18 einen Anspruch auf eine kostenlose SchülerZeitKarte? Wie viele haben keinen Anspruch? (Bitte getrennt nach kommunalen und Schulen anderer Träger angeben.) Wie viele Schüler*innen in der Sekundarstufe 1 (5. – 10. Schuljahrgang) haben aktuell zu Beginn des Schuljahres 2017/18 einen Anspruch auf eine kostenlose SchülerZeitKarte? Wie viele haben keinen Anspruch? (Bitte getrennt nach kommunalen und Schulen anderer Träger angeben.) Entsprechend § 71 Abs. 6 Satz 1 SchG LSA bestimmen die Träger der Schülerbeförderung die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Wie viele Schüler*innen hätten jeweils zusätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose SchülerZeitKarte, wenn die Mindestentfernungen in Halle in den Klassenstufen 5 und 6 auf 2 km, in den Klassenstufen 7-10 auf 2,5 km und im Fall BVJ/BGJ auf 3 km abgesenkt werden würden? (Bitte getrennt nach kommunalen und Schulen anderer Träger angeben.) Welche Kosten würden bei einer derartigen Änderung für die Stadt Halle entstehen? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende