Anfrage zum Halle-Pass A und G

In der Stadtratssitzung am 27.09.2017 sowie in der Stellungnahme zum ÄA Änderung der Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Stadt Halle (VI/2017/03366) informierte die Stadtverwaltung darüber, dass die, für den Halle-Pass im Haushalt eingestellten Mittel, ausschließlich für Ausgaben des Halle-Passes G zweckgebunden sind.

Den Halle-Pass A betreffend, fragen wir:

  1. Wie gestaltet(e) sich in den Jahren 2012 bis 2017 das Verhältnis Antragsberechtigte/ Antragssteller?
    (Bitte Unterscheidung nach Rechtskreisen SGB II, SGB XII, AsylbLG, sowie jeweils in Personen gesamt, davon Personen unter 18 Jahren sowie Personen über 65 Jahre Jahren, bitte jeweils Stand 30.12. bzw. für 2017 aktueller Stand)
  2. Welche städtischen und nicht städtischen Einrichtungen/ Institutionen waren/ sind in den Jahren 2012 bis 2017 mit welcher Höhe einer Ermäßigung am Halle-Pass A beteiligt?
  3. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2012 bis 2017 Leistungen aus dem Angebot des Halle-Passes A in Anspruch genommen (Bitte Unterscheidung in Institution/ Angebot städtisch, nicht städtisch)?
  4. Wie lang ist die derzeitige durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Halle-Pass A-Antrages?
  5. In anderen Kommunen wird der Pass zeitgleich mit der Bescheidung von Transferleistungen (z.B. SGB II) ausgegeben. Wird dies auch in Halle praktiziert?

Den Halle-Pass G betreffend, fragen wir:

  1. In welcher Höhe standen finanzielle Mittel pro Haushaltsjahr in den Jahren 2012 bis 2017 zur Verfügung? In welcher Höhe wurden diese Mittel pro HH tatsächlich ausgegeben?
  2. Wie viele Halle-Pass G Inhaber*innen gab/ gibt es in den Jahren 2012 bis 2017?
    (Bitte jeweils Stand 30.12. bzw. für 2017 aktueller Stand)

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende