Grüne Fraktion fordert Aufklärung über mögliche Umweltgefahren durch Containerabsturz im Hafen Halle-Trotha 30. Oktober 20171. November 2017 Autor*in: Milenavaleska In Zusammenhang mit den aktuellen Sturmereignissen am Sonntag den 29. Oktober 2017 wurde augenscheinlich ein leerer Container im Bereich des Hafengeländes in Halle-Trotha in die Saale geweht und trieb flussabwärts. Da auf dem Betriebsgelände der Hafen Halle GmbH zum Zwecke des Containerumschlags erhebliche Mengen auch von gefährlichen Abfällen in Containern zwischengelagert werden, hinterfragt die grüne Stadtratsfraktion die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen und fordert nähere Informationen zum Sachverhalt. „Wenn im Hafen bei Sturm einfach so Container in die Saale fallen können, stellt sich für uns die Frage, wie sicher die genehmigte Zwischenlagerung von Abfällen im Hafenbereich wirklich ist. Zu klären ist insbesondere, ob Container hier einfach nicht ausreichend gesichert worden sind oder der Standort für die Zwischenlagerung derartiger Abfälle möglicherweise doch nicht geeignet ist“ so Wolfgang Aldag, Stadtrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir erwarten hier Aufklärung in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten am 08. November und werden zuvor entsprechende Fragen dazu einreichen. Glücklicherweise sind durch den treibenden Container dieses Mal scheinbar keine größeren Schäden verursacht worden. Bei einem Container mit umweltgefährdenden Abfällen wären die Folgen sicherlich weitaus gravierender gewesen. Es gilt daher, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit genau dieser Fall nicht wieder eintritt.“ Hintergrund: Im August 2016 erteilte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einen Genehmigungsbescheid für die wesentliche Änderung und den Betrieb einer Anlage zum Umschlag und zur Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen im Bereich des Hafengeländes in Halle-Trotha. Genehmigt wurde die zeitweilige Lagerung mit einer Kapazität von maximal 4.000 t nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle, davon maximal 3.000 t gefährlicher Abfall. In den Nebenbestimmungen ist festgelegt, dass nur Container gelagert werden dürfen, die augenscheinlich dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen, chemischen Einflüsse und Witterungsbedingungen wie Starkniederschlägen hinreichend widerstandsfähig sind. Der Genehmigungsbescheid findet sich unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/402/bekanntmachungen/2016/august/bescheid_hafen.pdf