Anfrage zu Brutto- und Nettozahlen der Kinderkrippen und Kindergärten der Stadt Halle 29. November 201720. Dezember 2017 Der im KiföG des Landes Sachsen-Anhalt definierte Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt keine Zeiten tatsächlicher Abwesenheiten wie z.B. Urlaub, Krankheit sowie Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals. In der Praxis führt dieser Umstand dazu, dass die vorgeschriebene Mindest-Fachkraft-Kind-Relation zeitweise nicht abgesichert werden kann. Dies ist zulässig, solange die Einhaltung der Relation im Jahresmittel rechnerisch gewährleistet ist. Wir fragen: Wie stellt sich das monatliche Verhältnis der Brutto- und Nettozahlen bezogen auf die Personalstunden in den einzelnen Kindergrippen und einzelnen Kindergärten des Eigenbetriebes Kita in der Stadt Halle für das Jahr 2017 dar? Wie stellt sich das monatliche Verhältnis der Brutto- und Nettozahlen bezogen auf die Personalstunden in den einzelnen Kindergrippen und einzelnen Kindergärten der freien Träger in der Stadt Halle für das Jahr 2017 dar? gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende