Antrag zu einem Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit besonderen Lernvoraussetzungen im Bereich Schulische Bildung 29. November 20175. Januar 2018 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Beratungsangebotes für Eltern von Kindern mit besonderen Lernvoraussetzungen im Bereich Schulische Bildung durch die Stadt Halle selbst oder durch freie Träger zu prüfen. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Da schulische Bildungswege für Kinder mit besonderen Lernvoraussetzungen sehr individuell sein können, ist für sie und deren Eltern ein Beratungsangebot, unabhängig von Diensten des Landes Sachsen-Anhalt, z.B. dem Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) von hoher Bedeutung. Dabei spielen die Übergänge/Schuleingangsphasen (Kita-Grundschule, Grundschule-weiterführende Schule) sowie die Beratung bei auftretenden Problemen im Schulalltag, die evtl. auch Schulformwechsel nach sich ziehen könnten, eine große Rolle. Grundlage für die in den betreffenden Fällen notwendige Beratungsleistung bildet Artikel 24 der UN Behindertenrechtskonvention, der das Recht behinderter Menschen auf inklusive Bildung regelt. Eltern sollen sich dazu sowie zu tangierenden Themen relevante Informationen einholen können (z.B. Schulsystem Sachsen-Anhalt, Schulen in Halle, Verfahrensabläufe/Antragsverfahren, Integrationshilfe, Schülerbeförderung usw.) Ein vergleichbares Angebot hält die Stadt Dresden vor. Nähere Informationen hierzu unter https://www.diakonie-dresden.de/einrichtungen/behindertenhilfe/koordinierungsstelle-schulische-inklusion-dresden-abz.html.