Antrag zum Pestizidverzicht auf verpachteten Flächen der Stadt 17. Januar 201824. Januar 2018 Beschlussvorschlag: Beim Abschluss neuer Pachtverträge für landwirtschaftliche und andere Flächen der Stadt und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Vertragsklausel eingefügt, mit der sich der Pächter grundsätzlich zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Als Pestizide werden chemisch-synthetische Stoffe und Stoffkombinationen, die giftig auf im jeweiligen Anwendungsbereich unerwünschte Organismen (Tiere oder Pflanzen) wirken. Es gibt beispielsweise Insektizide (gegen Insekten), Herbizide (gegen Pflanzen) und Fungizide (gegen Pilze). Für viele Tier- und Pflanzenarten sind Pestizide allerdings problematisch. Denn nicht nur die unerwünschten Wildkräuter und Schadinsekten werden beseitigt. Die Flora verarmt und vielen Vogel-, Säugetier- und blütenbesuchende Insekten wird die Nahrungsgrundlage entzogen. Pestizide sind damit laut Umweltbundesamt entscheidend mitverantwortlich für den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt vor allem in der Agrarlandschaft. Rückstände sind bei Menschen und Tieren sowie in Böden, Gewässern und zahlreichen Lebensmitteln nachweisbar. Auf Anfrage unserer Fraktion zum Einsatz von Pestiziden durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt wurde bereits 2015 mitgeteilt, dass dieser nicht erfolgt – vgl. Anfrage VI/2015/00962. Eingesetzt werden Pestizide aber beispielsweise im Rahmen der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die die Stadt an Dritte verpachtet hat. In den abgeschlossenen Landpachtverträgen werden seitens der Stadt werden bisher keine Auflagen zum Pestizideinsatz vereinbart, wie auf Anfrage ebenfalls im Jahr 2015 mitgeteilt wurde – vgl. Anfrage VI/2015/01202. Vorgeschlagen wird den grundsätzlichen Verzicht auf Pestizide zum Vertragsbestandteil künftiger Vertragsgestaltung für landwirtschaftliche und andere Flächen zu machen, die die Stadt Halle an Dritte verpachtet.