Antrag zur Instandsetzung von Fuß- und Radwegen 17. Januar 201824. Januar 2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, dass künftig im Rahmen der Instandsetzung von Gemeindestraßen im Stadtgebiet von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Reparaturen an Straßen, Wegen und Plätzen 30% für Fußverkehrsanlagen und 20% für Radverkehrsanlagen eingesetzt werden. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Auf Nachfrage während der Haushaltsberatungen wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass für Unterhaltungsleistungen bei Straßen, Wegen, Plätzen im Haushalt 2018 im Produkt Gemeindestraßen 3.350.000 Euro zur Verfügung stehen. Abzüglich der notwendigen Mittel für Ablaufreinigung und -reparatur in Höhe von 892.000 Euro verbleiben noch 2.458.000 Euro für sonstige Unterhaltungsleistungen an Straßen, Wegen und Plätzen. Vorgesehen seien davon für die Instandsetzung bzw. punktuelle Schadstellenbeseitigung an Gehwegen rd. 100.000 Euro an Radwegen rd. 150.000 Euro. Vorgeschlagen wird, mit den zur Verfügung stehenden Geldern künftig in einem verstärkten Maße Instandsetzungen bei bestehenden Verkehrsanlagen des Fuß- und Radverkehrs zu realisieren. Unbestritten ist der Bedarf für entsprechende Maßnahmen in allen Verkehrsbereichen, sowohl bei Fahrbahnen, Geh- und Radwegbereichen vorhanden. Im Hinblick auf die 2018 zur Verfügung stehenden Mittel sind Prozentsätze von lediglich ca. 4,1% bzw. ca. 6,1% für Aufwendungen im Bereich Fuß- und Radverkehr allerdings viel zu niedrig. Der Anteil der Wege, die von der Wohnbevölkerung in Halle zu Fuß und per Fahrrad zurückgelegt werden, ist wesentlich höher, als der Anteil der bisher eingesetzten Finanzmittel – vgl. beispielsweise die im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen erhobenen Daten unter http://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Verkehr/Planung/SrV/. Auch vor dem Hintergrund, dass der Stadtrat mit seinem Beschluss zu den Verkehrspolitischen Leitlinien im September 2016 eine deutliche Förderung von Fuß- und Radverkehr befürwortet hat, sollte eine Verschiebung innerhalb des Instandhaltungsbudgets erfolgen.