Antrag zur städtischen Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes 17. Januar 201820. Juli 2018 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Fachförderrichtlinie zur finanziellen Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes zu erarbeiten und dem Stadtrat im 2. Quartal 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadt Halle stellt für entsprechende Förderungen ab dem Haushaltsjahr 2019 jährlich 30.000 Euro zur Verfügung. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Die Stadt Halle fördert über verschiedene Fachförderrichtlinien institutionell oder projektbezogen Engagement beispielsweise in den Bereichen Kultur, Sport, Jugendhilfe, Gleichstellung, Soziale Arbeit, Städtepartnerschaften und Kleingartenwesen. In der Diskussion ist außerdem aktuell eine Förderung von Tierschutzaktivitäten von Vereinen und freien Trägern. Vorgeschlagen wird in Halle auch eine Möglichkeit der Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben zu schaffen und dafür ab dem Haushaltsjahr 2019 Mittel im städtischen Haushalt vorzusehen. Gefördert werden könnten beispielsweise Projekte, Maßnahmen und Kampagnen, die die Stärkung des Umweltbewusstseins, den Schutz von Umwelt und Natur, den Erhalt der Biodiversität, den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, die Förderung nachhaltiger Mobilität oder eines umwelt- und ressourcenschonenden Konsumverhaltens zum Ziel haben. Bei der Erarbeitung der Richtlinie kann sich auch an bestehenden Förderrichtlinien anderer Städte orientiert werden, beispielsweise: Leipzig – „Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig“ Magdeburg – „Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben“ Das im Beschlussvorschlag benannte Budget orientiert sich an der von der Stadt Magdeburg im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Fördersumme.