Antrag zu Fachkräften (Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen 30. Oktober 201820. November 2018 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anzahl der tätigen Fachkräfte (Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen) innerhalb der Bundesinitiative Frühen Hilfen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die den Fachkräften zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Räumlichkeiten zu prüfen und ggf. dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. gez. Dr. Inés Brock Fraktionsvorsitzende Begründung: Im Rahmen der Bundesinitiative werden Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen als Fachkräfte Frühe Hilfen bezeichnet. FamHeb begleiten Familien vorgeburtlich und bis zum 1. Lebensjahr der Kinder. FGKiKP betreuen Familien und deren Kinder von 0 bis 3 Jahren. Die Stadtverwaltung berichtete über den jeweiligen Stand der eingesetzten Fachkräfte innerhalb der Bundesinitiative Frühe Hilfen in den Jahren 2017 und 2018. In den Jahren 2013 bis 2015 standen sechs Fachkräfte für die Begleitung von Frauen/Familien und deren Kinder in besonderen Lebenslagen zur Verfügung. Ab August 2016 waren lediglich fünf Fachkräfte im Einsatz. Im Jahr 2017 waren bis September 2017 nur vier Fachkräfte, ab Oktober 2017 fünf Fachkräfte (davon vier Familienhebammen und eine Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin) im Einsatz. Der Verringerung der Anzahl eingesetzter Fachkräfte stehen jährlich gestiegene Einwohnerzahlen sowie Geburtenzahlen gegenüber, vgl. Bericht 2016 und 2017 der Bundesinitiative Frühe Hilfen der Stadt Halle sowie Statistischer Quartalsbericht 02/2018 der Stadt Halle (Saale), Abteilung Statistik und Wahlen. Dieser Entwicklung geschuldet, ist die Anzahl der eingesetzten Fachkräfte dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Dieses gilt auch für die den Fachkräften zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten insbesondere am Standort Halle-Neustadt.