Anfrage zu Sperrpfosten und Pollern an Radverkehrsverbindungen 6. März 201911. April 2019 Im Stadtgebiet der Stadt Halle sind zahlreiche Zufahrtssperren an Radverkehrsverbindungen mit Sperrpfosten/ Pollern versehen, um eine unzulässige Befahrung durch andere Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Zahlreiche dieser Zufahrtssperren sind allerdings bei Dunkelheit problematisch, da sie aktuell nicht mit den Warnfarben rot-weiß reflektierend markiert sind. Wir fragen: Besteht nach StVO bzw. VwV-StVO in Verbindung mit den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010 eine rechtliche Verpflichtung alle diese Sperrpfosten/Poller vollumfänglich mit den Warnfarben rot-weiß reflektierend zu markieren und ggf. die Zufahrten zusätzlich mit einer weißen Randmarkierung auf dem Weg zu kennzeichnen?Wie viele Sperrpfosten/Poller wurden in Halle von der Unteren Verkehrsbehörde angeordnet? Bestehen auch von der Unteren Verkehrsbehörde nicht angeordnete Sperrpfosten/ Poller im Stadtgebiet von Halle? Wenn ja, wie viele?Gibt es in Halle ein Verzeichnis der bestehenden Sperrpfosten/Poller? Kann dieses bereitgestellt werden?Wird in der Stadt Halle die Notwendigkeit und rechtskonforme Realisierung von Sperrpfosten/ Pollern systematisch überprüft? Wie viele Sperrpfosten/Poller wurden in den vergangenen Jahren überprüft? gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende