Anfrage der Fraktion zum Vollzug des Haushalts 2019 3. April 201915. Mai 2019 Auf mehrere Nachfragen hat die Stadtverwaltung u.a. in der Stadtratssitzung am 27.03.2019 mitgeteilt, dass im Haushalt 2019 vorgesehene Mittel erst freigegeben und ausgegeben werden können, wenn im bestätigten HH 2019 vorgesehene Erträge tatsächlich eingegangen sind und zur Verfügung stehen. Wir fragen dazu: Einerseits wird in Antworten der Stadtverwaltung auf den Eingang von planmäßigen Erträgen des Haushaltes 2019 verwiesen. Andererseits legt die „Verwaltungsvorschrift des Oberbürgermeisters zur Ausführung des Haushaltsplanes 2019“ vom 07.03.2019 fest, dass unvorhergesehene und nicht im Haushalt geplante Mehrerträge kassenwirksam vereinnahmt sein müssen. Müssen für eine Bereitstellung der beschlossenen Mittel aus Sicht der Stadtverwaltung geplante oder ungeplante Erträge des HH 2019 eingegangen sein, um eine Finanzierung in 2019 zu ermöglichen?Sollten vom Stadtrat geplante Erträge in 2019 oder neue bisher nicht geplante Erträge kassenwirksam bei der Stadt eingehen: Nach welcher Priorität werden Auszahlungen für geplante Aufwendungen an Vereine und Verbände bzw. für vom Stadtrat festgelegte Aufgaben freigeben?Ist die Finanzierung von weitere freiwillige Leistungen der Stadt, die bereits im Haushaltsentwurf der Stadtverwaltung vom September 2018 enthalten waren (z.B. Baumpflanzungen, Betrieb von Brunnenanlagen, Förderung von Städtepartnerschaftsaktivitäten, Laternenfest) ebenfalls von der Kassenwirksamkeit von geplanten oder ungeplanten Erträge des HH 2019 abhängig? gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende