Anfrage zu Sperrpfosten und Pollern

Im März 2019 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine schriftliche Anfrage zum Thema Sperrpfosten und Poller an Radverkehrsverbindungen (VI/2019/04977). Aus der Beantwortung durch die Stadtverwaltung ergeben sich weitere Fragen:

  1. In der Antwort auf die oben benannte Anfrage wird auf den Unterschied zwischen Pollern bzw. Absperrgittern einerseits und Sperrpfosten andererseits hingewiesen. Nur Letztere sind laut StVO auch als Verkehrseinrichtung anzusehen und deshalb entsprechend zu markieren. Die Verwendung von rot-weißen Markierungen von Sperrpfosten/Pollern wird in der Stadt unterschiedlich gehandhabt. So sind beispielsweise die Sperrpfosten am Eingang der Dachritzstraße rot-weiß markiert, am Eingang zum Domplatz sind sie es jedoch nicht. Nach welchen konkreten Kriterien wird zwischen Poller und Sperrpfosten unterschieden?
  2. In der Antwort auf Frage 4 wird auf eine „fortlaufende Überprüfung“ der Notwendigkeit und rechtskonformen Realisierung von Sperrpfosten/Pollern verwiesen. Wie findet diese Überprüfung statt, wenn es laut Antwort auf Frage 3 der oben genannten Anfrage kein Verzeichnis der Sperrpfosten gibt?
  3. Sind der Stadtverwaltung Unfälle mit Radfahrerinnen oder Fußgänger*innen bekannt, die sich an solchen Sperrpfosten/Pollern ereignet haben? Wenn ja, wie viele Unfälle waren es seit 2010? Welcher Personen- oder Sachschaden ist dabei gegebenenfalls entstanden und wo haben sich die Unfälle ereignet?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende