Antrag zu Auswirkungen von Stadtratsentscheidungen auf Klimaschutz und Klimawandel-Resilienz 6. August 201910. Oktober 2019 Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Oktober 2019 einen Kriterienkatalog für eine Klimaverträglichkeitsprüfung zu entwickeln und künftig allen relevanten Beschlussvorlagen und Stellungnahmen zu relevanten Anträgen/Änderungsanträgen von Fraktionen und Stadträt*innen ein Prüfergebnis als Entscheidungsgrundlage beifügen, ob die zu realisierende Maßnahme: a) keine, positive oder negative Auswirkungen im Sinne des Klimaschutzes zur Folge hat und welche das ggf. sein werden, b) keine, positive oder negative Auswirkungen auf die Widerstandsfähigkeit gegenüber des bereits stattfindenden Klimawandels hat und welche das ggf. sein werden. Mögliche Maßnahmenalternativen mit positiver oder geringerer negativer Auswirkung bezogen auf die Punkte a) und b) sind ebenfalls darzustellen. gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende gez. Melanie Ranft Fraktionsvorsitzende Begründung: Die menschengemachte globale Erderwärmung ist eine bisher nie dagewesene Herausforderung. Sofortige, weitreichende und konkrete Maßnahmen auf lokaler Ebene sind genauso wichtig wie politisches Handeln auf nationaler und internationaler Ebene. Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 hatte die internationale Staatengemeinschaft das Ziel vereinbart, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2,0 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Hintergrund dafür war die Einschätzung, dass bei einer Erwärmung um bis zu zwei Grad deren Folgen weitgehend kontrollierbar bleiben. Inzwischen ist entsprechend der Feststellungen des Weltklimarats IPCC in seinem Sonderbericht von 2018 „1,5° globale Erwärmung“ jedoch von einem exponentiellen Anstieg der Risiken zwischen den Zielmarken von 1,5 und 2,0 Grad auszugehen. Um die 1,5-Grad-Grenze einzuhalten, müssen den Empfehlungen des Berichtes nach ab 2020 die globalen CO2-Emissionen sehr schnell sehr tief fallen, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen. Halle hat im Jahr 2013 ein 2011/2012 erarbeitetes kommunales Klimaschutzkonzept verabschiedet und 2016 einen Umsetzungsplan beschlossen. Nach Darstellung der Stadtverwaltung und ausgehend von einer CO2-Bilanz im Jahr 2015 hat Halle die damals im Konzept vorgeschlagene Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 vorfristig erreicht. Hauptursache dafür ist, dass erheblich weniger produzierende Industrie in Halle vorhanden ist, als zu Beginn der 90-er Jahre. Eine Fortschreibung des Konzeptes mit neuen Maßnahmen für weitere CO2-Einsparungen wurde für das Jahr 2018 beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dem Stadtrat allerdings noch nicht zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sie ist nun für Herbst 2019 angekündigt. Vorgeschlagen wird, neben der Beschlussfassung zu neuen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im fortgeschriebenen Konzept künftig alle relevanten Vorschläge der Stadtverwaltung, der Fraktionen und von Stadträt*innen für Stadtratsbeschlüsse im Hinblick auf die Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimawandel-Resilienz in den Blick zu nehmen. Dazu sollte den für die Beratung und Beschlussfassung zuständigen Stadtratsgremien jeweils ein entsprechendes Prüfergebnis der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Mit einer Beschlussfassung zu diesem Antrag bestätigt der Stadtrat, dass die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels in der städtischen Politik eine sehr hohe Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist. Die Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung wurde bereits mehrfach von der Stadtverwaltung angekündigt, bisher allerdings nicht umgesetzt.