Baumschutzsatzung dringend überarbeiten

2011 hat der Stadtrat eine Baumschutzsatzung beschlossen, deren Ziel die „Sicherung einer nachhaltigen, weitgehend natürlichen, möglichst ungestörten Entwicklung des Baumbestandes … im städtischen Bebauungszusammenhang und Freiraum“ ist (Baumschutzsatzung der Stadt Halle, § 1). Einige öffentlich kontrovers diskutierte Baumfällungen der vergangenen Jahre haben deutlich werden lassen, dass unsere Baumschutzsatzung und auch die Praxis ihrer Anwendung nicht mehr den aktuellen Anforderungen gerecht werden, insbesondere im Hinblick auf Fragen des Klimaschutzes und der Klimawandelresilienz. Deshalb fasste der Stadtrat auf Antrag der Fraktion MitBürger & Die PARTEI im Dezember 2019 den Beschluss, diese Satzung „unter Berücksichtigung der veränderten klimatischen Bedingungen zu überarbeiten“. Die Stadtverwaltung setzt diesen Beschluss nun um und hat die Durchführung eines hierfür erforderlichen förmlichen Verwaltungsverfahren angekündigt. Daran sind nach geltendem Recht die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzverbände zu beteiligen.

Aus unserer Sicht gibt es verschiedene Ansatzpunkte, bei denen wir Änderungsbedarf sehen: Wie wollen wir mit dem Thema Neophyten umgehen? Hier muss in Zukunft deutlicher differenziert werden. Auch eine Robinie oder ein Eschenahorn trägt als Baum zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher ist er für uns schützenswert und sollte nicht automatisch von der Unterschutzstellung befreit sein.

Wann, wo und wie viel Ersatz soll für genehmigte Fällungen geschaffen werden? Wir plädieren hier für eine deutlich kürzere Frist für eine Neuanpflanzung, zum Beispiel bereits im darauffolgenden Herbst und nicht erst spätestens nach 3 Jahren. Gepflanzt werden sollte dann – wenn möglich – am Standort des gefällten Baumes. Zu überdenken wäre auch, ob man für alle Bäume und nicht nur die im Falle einer Fällung genehmigungspflichtigen eine Ersatzpflanzung vorschreibt. Dies beträfe aktuell zum Beispiel Nadelbäume.

Diese und weitere Vorschläge zur Überarbeitung der Baumschutzsatzung möchten wir gern im Rahmen einer öffentlichen Fraktionsveranstaltung mit Ihnen diskutieren und laden daher am 24.02.2020 um 18 Uhr in den Kleinen Saal (2. Etage) des Stadthauses. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und Anregungen!