Antrag zur Beschlussfassung über die Wohnbauflächenkonzeption der Stadt Halle (Saale) 4. März 202027. April 2020 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/Prawny-162579/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1431207">Prawny</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1431207">Pixabay</a> Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat die Wohnbauflächenkonzeption zur Beratung und Beschlussfassung vor. gez. Dr. Inés BrockFraktionsvorsitzende gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Bei Vorlagen zur Aufstellung, Auslegung oder zum Satzungsbeschluss von Bebauungsplänen, deren Inhalt im Wesentlichen die Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten ist, verweist die Stadtverwaltung zur Begründung meist auf das Wohnbauflächenkonzept. Zuletzt war dies in der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Ammendorf, Wohnbebauung an der Alfred-Reinhardt-Straße – Aufstellungsbeschluss“ (VII/2019/00517) auf Seite 5 der Fall. Bisher liegen dem Stadtrat dazu allerdings keinerlei Vorlagen oder Informationen vor. Eine für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 12.06.2019 angekündigte Vorstellung der Konzeption wurde von der Stadtverwaltung zurückgezogen. Die Antragstellerin sieht hier die dringende Notwendigkeit, den Stadtrat an der Beschlussfassung zu beteiligen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Konzeption maßgeblich von der Stadtverwaltung als Begründung für weitreichende Folgebeschlüsse herangezogen wird.