Anfrage zu den Aufwendungen für Forstdienstleistungen des Landes

Laut Presseinformationen im Mai 2020 will die Landesregierung in Sachsen-Anhalt Forstdienstleistungen des Landes für die Bewirtschaftung von Kommunal- und Privatwald künftig nach geänderten Konditionen abrechnen. Geplant sei, künftig nach den tatsächlichen Kosten abzurechnen und nicht mehr pauschal nach der betreuten Gesamtfläche.
Wir fragen:

  1. Welche Aufwendungen sind der Stadt Halle in den vergangenen fünf Jahren jährlich für Forstdienstleistungen des Landes für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes entstanden?
  2. Welche Aufwendungen wurden insofern für das Jahr 2020 eingeplant?
  3. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Stadtverwaltung bezüglich der angekündigten Änderung der Abrechnung von Forstdienstleistungen?
  4. Ist hinsichtlich der Änderungen ggf. bereits eine Kündigung der bestehenden vertraglichen Regelungen erfolgt? Liegen der Stadtverwaltung ggf. neue Vertragsangebote vor?
  5. Im Maistadtrat 2019 wurde die Stadtverwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die umfassenden Aufgaben der Waldbewirtschaftung durch eine stadteigene Forstverwaltung erledigt werden sollten. Dabei sollen die Erfahrungen der Städte mit eigener Forstverwaltung einbezogen werden. Eine Abwägung sollte bis zum 3. Quartal 2019 vorgelegt werden – vgl. Beschluss zu Antrag VI/2018/04550. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende