Anfrage zum Umsetzungsstand Präventions- und Bildungskonzept sowie zur Jugendhilfeplanung 2022-2025, Teilplanung: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

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Zur Umsetzung der oben beschriebenen Konzepte des Fachbereichs Bildung wurde mittels Informationsvorlage in relevanten Ausschüssen sowie im Stadtrat berichtet. Ergänzend fragen wir zu folgenden Maßnahmen:

  1. PrävKo 5.2.1.1: In der Informationsvorlage ist beschrieben, dass innerhalb derNeuausrichtung der Frühen Hilfen bis Ende 2022 sukzessive Babylotsen eingeführt werden und dass ein Konzept für das Projekt Babylosten erarbeitet wurde. Über dieses wurde bisher nicht informiert.
    1. Wie viele Babylotsen sollen bis zum 31.12.2022 installiert werden?
    2. Wie viele Babylotsen sind bisher installiert worden? Welche Qualifikationen müssen die Babylotsen vorweisen?
    3. Welche Ziele, Rahmenbedingungen, Strukturen und Arbeitsweisen sind für das Projekt Babylotsen vorgesehen? (alternativ wäre eine Vorstellung des Projektes Babylotsen im Ausschuss möglich)
    4. Ist die Fortführung des Projektes im Jahr 2023 vorgesehen und wenn ja, wer finanziert es in welcher Höhe?
  2. PrävKo 5.2.1.3/BilKo 4.1.4: Ausbau Soziale Arbeit an Kitas: Für wie viele Kindertagesstätten sind wie viele Stellenanteile Soziale Arbeit vorgesehen? Wie viele Kindertagesstätten des Eigenbetriebes Kindertagesstätten verfügen aktuell über Soziale Arbeit und wie sind die Stellenanteile der einzelnen Mitarbeiter*innen in den einzelnen Einrichtungen verteilt?
  3. PrävKo 5.2.2.6/JHP 11.2.1: Schaffung von drei beleuchteten, wetterfesten Frei-Raum-Treffpunkten, je ein Standort pro Jahr (2022 bis 2024): Welche Umsetzung sieht das Konzept vor (Rahmenbedingungen, Ausstattung, Beteiligung, Begleitung, usw.)? Welcher Standort wird/wurde im Jahr 2022 realisiert? Welche konkreten Standorte sind für die Jahre 2023 und 2024 vorgesehen?
  4. PrävKo 5.3/JHP 11.1.2: Warum erfolgte keine Umwandlung der Jugendpfleger*innen in Sozialraumkoordinator*innen? Wird dieses Ziel weiterhin verfolgt werden?
  5. JHP 11.2.1: Einrichtung von drei temporären selbstverwalteten Jugendclubs, Umsetzung pro Jahr ein Standort (2022 bis 2024): Welche konkrete Umsetzung sieht das Konzept für die einzelnen Standorte vor (Rahmenbedingungen, Ausstattung, Beteiligung, Begleitung, Zeitschiene, usw.)? Mit welchem/welchen Träger/n wird zusammengearbeitet? Welche konkreten Standorte sind für die Realisierung von zwei weiteren selbstverwalteten Jugendclubs 2023 und 2024 vorgesehen?
  6. JHP 11.2.1 Errichtung von drei neuen Bauspielplätzen: Welcher konkreter Standort ist für den dritten Bauspielplatz vorgesehen?
  7. JHP 11.2.4 Unabhängige Ombudsstelle für junge Menschen: Wann ist mit einer Klärung zu rechnen? Gibt es bereits Pläne, wo und mit welchen Rahmenbedingungen diese Ombudsstelle umgesetzt werden soll?
  8. JHP 11.5.3 Inhaltliche Weiterentwicklung der Themen Familie mit psychischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und digitale Angebote: Wie genau sieht die Umsetzung ab 2023 konkret aus (Konzept)?
  9. JHP 11.5.3 Zentrale Anlaufstelle für familienbezogene Themen: Welche Umsetzung sieht das Grobkonzept vor? Was wurde seit 2021 in welchem Ausmaß bereits aufgebaut? Ab wann ist die Finanzierung für ausreichende personelle Ressourcen vorgesehen?
  10. BilKo 4.2.5 Erprobung des Prinzips „Flipped Classroom“ an drei Modellschulen: Wann ist eine Realisierung vorgesehen? Wie funktionieren andere installierte alternative Lernformen z.B. „Aus 1 mach 2“ sowie selbstorganisiertes Lernen (Kooperation über „Schule macht stark“) und sind diese erfolgreich?
  11. BilKo 4.3.5: Entwicklung eines kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligungskonzeptes: Konnte die Maßnahme wie geplant im Jahr 2022
    umgesetzt werden bzw. wird sie aktuell noch umgesetzt? Wann erfolgt die Vorlage des Konzeptes?
  12. BilKo 4.5.2: Qualifizierte Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen: Wann wird die Weiterarbeit an der Umsetzung dieser Maßnahme wieder angegangen? Wurde seitens der Stadtverwaltung/des EB Kita bereits ein Entwurf für Qualitätskriterien entwickelt, wenn ja, welche sind das?
  13. BilKo 4.1.5: Niedrigschwellige Information und Beratung von nicht-deutschsprachigen Eltern zu Kindertagesbetreuung: Wo im Stadtgebiet und wo strukturell bei der Stadtverwaltung oder beim EB Kita oder in Trägerschaft eines freien Trägers ist das Angebot angesiedelt? Welche Maßnahmen werden unternommen, um das Angebot für die relevanten Zielgruppen bekannt zu machen bzw. welche Institutionen können eingebunden werden, die Eltern und ihre Kinder zum Beratungsangebot vermitteln?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende