Anfrage zu Einbürgerungen 5. April 202313. April 2023 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/uki_71-1547363/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1143037">Uschi</a> auf <a href="https://pixabay.com/de//?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=1143037">Pixabay</a> Nach aktueller Rechtslage kann eine/ein Ausländer*in die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erlangen, wenn sie/er seit acht Jahren rechtmäßig ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Diese Frist verkürzt sich bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs auf sieben Jahre, bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen auf sechs Jahre (§ 10 Abs. 3 StAG). Der Bund plant aktuell eine Verkürzung der Zeiträume. Nach Darstellung auf der Homepage der Stadt ist die Stellung von Einbürgerungsanträgen in Halle grundsätzlich nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache und nicht per Post möglich. Eine persönliche Vorsprache ist ebenfalls nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine zur Stellung eines Einbürgerungsantrags können demnach derzeit ausschließlich über das Terminportal und nicht telefonisch gebucht werden. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Stellung eines Einbürgerungsantrags beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt derzeit ausschließlich per E-Mail. Wenn man aktuell versucht über das Terminvergabeportal einen Termin zu reservieren, wird darüber informiert, dass „keine freien Termine gefunden“ wurden. Wir fragen: Wie viele Anträge auf Einbürgerung wurden jährlich seit 2019 gestellt und wie viele davon mit welchem Ergebnis bearbeitet (wenn möglich hier auch nach sogenannter Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung unterteilen)? Wie viele aktuell in Halle (Saale) lebenden Ausländer*innen erfüllen die zeitlichen Voraussetzungen (rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) für eine Einbürgerung (bitte nach Einreisejahren angeben)? Wie viele Mitarbeiter*innen in der Stadtverwaltung sind aktuell in welchem Umfang mit der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen befasst? Was sind aus Sicht der Stadtverwaltung die Gründe für die Nichtvergabe von Terminen bzw. die langen Wartezeiten im Bereich Einbürgerung? Welcher zusätzliche Personalbedarf besteht ggf.? Was wurde und wird seitens der Stadtverwaltung unternommen, um Wartezeiten zu verkürzen und Bearbeitungsstaus zu erledigen? gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende