Anfrage zur Nutzung von Räumen in kommunalen Schulen und von schulischen Sportstätten 10. Mai 202326. Mai 2023 Am 01.09.2021 hat der Stadtrat der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in kommunalen Schulen und schulischen Sportstätten sowie für die Nutzung des kommunalen Schülerwohnheims zugestimmt (VII/2021/02537). Über die Möglichkeit, kurz- oder langfristig Räumlichkeiten in Schulen bzw. schulischen Sportstätten außerhalb der Unterrichtszeiten zu nutzen, wird auf der Homepage des Freiraumbüros informiert. Hinsichtlich der Vermietung fragen wir: Wie häufig wurden bzw. werden folgende Räume an welchen Schulen seit dem01.09.2021 kurz- bzw. langfristig genutzt: Aula über 300 Plätze, Aula über 200 Plätze, sonstige Räume bis zu 200 Plätze, Fach- und Werkräume, allgemeine Unterrichtsräume, Neben- und sonstige Räume unter 40m², Therapieschwimmbecken der Förderschule „Schule am Lebensbaum“? Wie häufig wurden bzw. werden welche schulischen Sportstätten seit dem 01.09.2021 für folgende Zwecke kurz- bzw. langfristig genutzt? Nutzung von schulischen Sportstätten für sportliche Zwecke, Nutzung von schulischen Sportstätten während der Ferien, Übernachtung in Turnhallen, unterjährige Nutzungsüberlassung von Schulräumen als reguläre Horträume, an Hortträger in PPP-Schulen, Dreharbeiten/Drehgenehmigungen? Wie hoch waren die Gesamteinnahmen aus der Vermietung im Jahr 2022? gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende