Anfrage zur Nutzung von Räumen in kommunalen Schulen und von schulischen Sportstätten

Am 01.09.2021 hat der Stadtrat der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in kommunalen Schulen und schulischen Sportstätten sowie für die Nutzung des kommunalen Schülerwohnheims zugestimmt (VII/2021/02537). Über die Möglichkeit, kurz- oder langfristig Räumlichkeiten in Schulen bzw. schulischen Sportstätten außerhalb der Unterrichtszeiten zu nutzen, wird auf der Homepage des Freiraumbüros informiert.

Hinsichtlich der Vermietung fragen wir:

  1. Wie häufig wurden bzw. werden folgende Räume an welchen Schulen seit dem
    01.09.2021 kurz- bzw. langfristig genutzt:
    • Aula über 300 Plätze,
    • Aula über 200 Plätze,
    • sonstige Räume bis zu 200 Plätze,
    • Fach- und Werkräume,
    • allgemeine Unterrichtsräume,
    • Neben- und sonstige Räume unter 40m²,
    • Therapieschwimmbecken der Förderschule „Schule am Lebensbaum“?
  2. Wie häufig wurden bzw. werden welche schulischen Sportstätten seit dem 01.09.2021 für folgende Zwecke kurz- bzw. langfristig genutzt?
    • Nutzung von schulischen Sportstätten für sportliche Zwecke,
    • Nutzung von schulischen Sportstätten während der Ferien,
    • Übernachtung in Turnhallen,
    • unterjährige Nutzungsüberlassung von Schulräumen als reguläre Horträume, an Hortträger in PPP-Schulen,
    • Dreharbeiten/Drehgenehmigungen?
  3. Wie hoch waren die Gesamteinnahmen aus der Vermietung im Jahr 2022?

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende