Antrag zur Nutzung der Bundesfördermittelprogramme “Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel” und “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur” 10. August 202317. August 2023 Bild von <a href="https://pixabay.com/de/users/geralt-9301/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=216834">Gerd Altmann</a> auf <a href="https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=216834">Pixabay</a> Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit dem Projekt „Umsetzung Maßnahmen Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale)“ erneut um Bundesfördermittel des Programms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für eine Umsetzung in den Folgejahren zu bewerben. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich mit den Projekten Sanierung der Schwimmhalle Halle-Neustadt, Sanierung und Umbau des WUK Theater Quartiers sowie Sanierung der Schöpfkelle erneut um Bundesfördermittel des Programms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für eine Umsetzung in den Folgejahren zu bewerben. gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende Begründung: Zu 1.: Bereits im September 2022 wurde auf gemeinsamen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und unserer Fraktion hin beschlossen, dass sich die Stadt Halle im vergangenen Jahr mit Maßnahmen aus dem Freiraum- und Begrünungskonzept Altstadt beim Bund um Fördermittel bemüht (vgl. Beschluss zu Antrag VII/2022/04457). Während andere Städte in Mitteldeutschland mit ihren Projektanträgen erfolgreich waren (z.B. Projekt Dresden „Grüner Bogen“, Projekt Jena „Klimaangepasste Platzgestaltung Ernst-Abbe-Platz“, Projekt Magdeburg „Willy-Brandt-Platz – ein klimagerechter Bahnhofsvorplatz“), war die Antragstellung durch unser Stadt im Ergebnis nicht erfolgreich – vgl. Liste Projektauswahl2023 – Stand 08.03.2023) Inzwischen ist seit Mitte Juni 2023 eine neue Förderrunde gestartet, die es ermöglicht, dass kommunale Vorhaben und Investitionen direkt aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr auch unterstützt ab einer beantragten Fördersumme von mindestens 500.000 EURO. Die Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt bis zu 75 %. Im Falle einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil nochmals reduzieren. Eine Projektskizze muss bis zum 15. September 2023 online beim Bund eingereicht werden. Zu 2. Ebenfalls im September 2022 hat der Stadtrat auf Vorschlag der Stadtverwaltung einen Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit den Projekten: Sanierung des Dachs der Hauptsporthalle am Bildungszentrum, Sanierung der Schwimmhalle Halle-Neustadt, Sanierung und Umbau des WUK Theater Quartiers sowie Sanierung der Schöpfkelle gefasst – vgl. Beschluss zur BV VII/2022/04527. Hier war die Antragstellung hinsichtlich der Sanierung des Daches inklusive Erneuerung der Wärmedämmung der Sporthalle am Bildungszentrum als eines von insgesamt 148 Projekten erfolgreich, die Antragstellung für die anderen Projekte nicht – vgl. die Liste derausgewählten Projekte. Für die Förderrunde 2023 stehen nun im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro für überjährige investive Projekte der Kommunen zur Verfügung. Interessenbekundungen können bis zum 15. September 2023 digital eingereicht werden