Anfrage zur Teilbaugenehmigung und Baumfällgenehmigung für das Grundstück Kapellengasse/Unterberg

In Schreiben der Stadtverwaltung vom 19.02. und 20.02.2024 an Bürger*innen der Stadt wurde informiert, dass eine Fällgenehmigung für die Fällung von 21 geschützten Bäume auf dem Grundstück Unterplan/Kapellengasse erteilt worden sei, obwohl eine Baugenehmigung noch nicht vorliege. Begründet worden sei die Genehmigung der Fällung damit, dass auf dem gesamten Grundstück vor der Neubebauung Baugrunduntersuchungen und archäologische Grabungen durchgeführt werden müssten. Dafür sei die Fällung der Bäume erforderlich.

In einem weiteren Schreiben der Stadtverwaltung vom 23.02.2024 an die Mitglieder des Stadtrates wird informiert, dass mit dem Datum vom 08.02.2024 eine Teilbaugenehmigung erstellt und am 13.02.2024 an eine bevollmächtige Person des Bauherrn übergeben wurde. Ebenso wird dargestellt, dass am 15.02.2024 die Baumfällgenehmigung erstellt und mit gleichem Datum an den Bauherrn übermittelt wurde. Weiter heißt es, dass in geübter Praxis die Baumfällgenehmigung nur in Verbindung mit einer (Teil-) Baugenehmigung vollzogen werden kann und damit sichergestellt werde, dass rechtlich keine grundlosen Baumfällungen möglich sind. Im gleichen Schreiben wird weiter erläutert, dass Entsprechendes den Bürger*innen mitgeteilt worden sei, die sich in der Angelegenheit an die Verwaltung gewandt hatten. In dem Versuch, nicht zu bürokratisch zu antworten, sei der Begriff „Teilbaugenehmigung” nicht verwendet worden. Aufgrund der Rückmeldungen auf das Schreiben sei realisiert worden, dass es zu Missverständnissen geführt habe.

Ich frage:

  1. Wenn man erkannt hat, dass die Aussagen in den Schreiben an die Bürger*innen zu
    Missverständnissen geführt haben, weshalb hat man nicht den Versuch unternommen dies
    proaktiv zu klären?
  2. Weshalb konnte die Stadtverwaltung, obwohl die Teilbaugenehmigung bereits am
    08.02.2024 erteilt wurde, am 15.02.2024 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
    Klimaschutz und Ordnung keine Aussagen dazu machen?
  3. Bereits in Zusammenhang mit dem ursprünglich vorgesehenen Neubau eines Parkhauses
    wurden die Baugrund- und Gründungsverhältnisse auf dem Grundstück im Auftrag der Stadt
    2018 untersucht (Grundlage Stadtratsbeschluss vom 29.03.2017), weitere durchgeführte
    Untersuchungen des Baugrundes danach wurden kommuniziert. Diese Untersuchungen
    konnten augenscheinlich mit den vorhandenen Bäumen stattfinden.
    Worin besteht nun die erneute Notwendigkeit von neuen Baugrunduntersuchungen, die als
    ein Grund für die Fällgenehmigung genannt wurden und weshalb war es zwingend
    notwendig dafür die Bäume zu fällen? Bitte genau erläutern an welcher Stelle und aus
    welchem Grund erneute Baugrunduntersuchungen stattfinden müssen! Bitte mitteilen, wann
    diese Untersuchungen stattfinden/geplant sind!
  4. Als weiterer Grund für die erteilten Fällgenehmigungen werden archäologische
    Untersuchungen angegeben. An welchen Stellen auf dem betreffenden Grundstück sind
    diese vorgesehen? Wann sollen die archäologischen Grabungen stattfinden?
  5. Welche Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für die genehmigten Baumfällungen sind
    beauflagt worden? Wo und wann werden diese durchgeführt?

gez. Wolfgang Aldag
Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN