Antrag zur Änderung des Baubeschlusses Neubau Sandangerbrücke

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke (VII/2019/00433) so zu gestalten, dass die gesamte Brücke einige Meter nach Süden verschoben wird. Der östliche Brückenkopf liegt dann am Schnittpunkt einer gedachten Verlängerung der nördlichen Kante der vorhandenen Bebauung. Ein zu bauender Weg führt dann auf die Hafenstraße und weiter östlich auf den vorhandenen Uferweg zur Kotgrabenbrücke. Der westliche Ankerpunkt auf der direkt gegenüberliegenden Uferseite befindet sich dann südlich des kleinen Wäldchens (siehe Skizze).

Der Baubeschluss GRW-Maßnahme Slipanlage Sandanger (VII/2019/00425) wird entsprechend abgeändert und die gesamte Anlage im Bereich direkt nördlich der neuen Elisabethbrücke realisiert.

gez. Melanie Ranft
Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Bereits bei der 2019 erfolgten Diskussion im Rahmen der Beratungen zum Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke (VII/2019/00433) hat die antragstellende Fraktion angeregt, die Brücke nach Süden zu verschieben oder mindestens etwas zu drehen, damit der am westlichen Ufer bestehende Gehölzbestand erhalten bleiben kann. Ein maßgebliches Argument der Stadtverwaltung gegen diesen Vorschlag war die Wegeführung zur Brücke hin auf der Ostseite. Hier hätte ein Grundstück einbezogen werden müssen, das sich nicht im Eigentum der Stadt befindet. Der Eigentümer des betreffenden Grundstückes hat vor kurzem gegenüber der antragstellenden Fraktion zu verstehen gegeben, dass er eine neue Wegeführung befürworten würde und bereits das Grundstück der Stadt eigens dafür zum Kauf angeboten hat. Auch eine Lösung den möglichen Wegfall der planfestgestellten (aber tatsächlich nicht in Anspruch genommenen) Parkflächen auf dem Grundstück ist laut Eigentümer erreichbar. Daher halten wir es für geboten, die Planungen angesichts der zu erwartenden wesentlichen Verringerung des Eingriffes in Bestandsgrün – die Fällung dutzender Bäume könnte vermieden werden – zu überarbeiten. Die neue Wegeführung über die Salineinsel zur Brücke hin wäre ebenfalls direkter und kürzer.

In Bezug auf die Slipanlage hat sich die Situation seit der Beschlussfassung 2019 auch wesentlich geändert. Mit dem Neubau der Elisabethbrücke ist nun der Platz zur Errichtung und auch zum problemlosen Rangieren für Boote und dazugehörige Auflieger vorhanden. Die Entfernung zum geplanten Caravanplatz ist dann auch wesentlich geringer. Eine zusätzliche Zuwegung von Norden durch das Auengebiet kann deshalb entfallen. Auch hier wäre der Eingriff in die Natur nach der hier vorgeschlagenen Anpassung wesentlich geringer.