Schulen mit nachgewiesenem Bedarf an Schulsozialarbeit müssen versorgt werden!

Halle Saale, 29.05.2024 – Die Finanzierung von Schulsozialarbeit an halleschen Schulen basiert auf zwei Säulen: 50 Stellen werden über den europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmittel mit einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 10% finanziert, fast 23 Vollzeitstellen finanziert die Stadt Halle aus eigenen Kräften. Voraussetzung für die Förderung von Schulsozialarbeit mit ESF- und Landesmitteln ist eine durch die Stadtverwaltung Halle erstellte Bedarfsplanung. Anhand statistischer Kennzahlen wurden die Bedarfslagen der einzelnen Schulen ermittelt und in eine Rangliste gebracht.  

Stadtrat Jan Döring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der auch Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist, erläutert hierzu: „Die Jury des Landes ist der Rangliste der Bedarfsplanung zum größten Teil gefolgt. Drei Schulen jedoch sollen laut ihrer Entscheidung ab dem Schuljahr 2024/2025 neu Schulsozialarbeit anbieten, obwohl für diese laut Bedarfsplanung kein Grundbedarf an Schulsozialarbeit besteht. Zur Kompensation der drei Vollzeitstellen schlägt die Stadtverwaltung nun vor, anderen vier Schulen für die es laut Planung einen Grundbedarf gibt, keine Schulsozialarbeit zu finanzieren. Das ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Daher haben wir einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung auf den Weg gebracht. Wir setzen uns für die Finanzierung von Schulsozialarbeit an den betroffenen vier Schulen ein. Die dafür notwendigen drei Vollzeitstellen sollen im Haushaltsjahren 2024 aus Restmitteln finanziert werden. Für die Absicherung der Gelder in den Folgejahren muss sich der Stadtrat innerhalb der Haushaltsberatungen stark machen.“


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