Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktionen FDP/Freie Wähler, Volt/Mitbürger, Die LINKE und SPD auf Bewerbung der Stadt Halle (Saale) als Modellregion zur kontrollierten Abgabe von Cannabis; VIII/2025/00739

Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält die folgende Fassung:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, relevante Akteure (Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen u. ä.) für die Entwicklung und Durchführung eines Forschungsprojektes nach § 2 Absatz 4 Konsumcannabisgesetz hinsichtlich des kontrollierten Cannabisgebrauchs in Halle zu gewinnen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Kooperationspartner einen Antrag auf Erlaubniserteilung des Forschungsprojektes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen.
  1. Die Stadtverwaltung wird angeregt, zusammen mit den Kooperationspartner und ggf. weiteren Akteuren ein Begleitgremium einzurichten.

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt, die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Bewerbung der Stadt Halle (Saale) als Modellregion für die kontrollierte Cannabisabgabe gemäß den Vorgaben des Cannabisgesetzes des Bundes (CanG), konkret § 2 Abs. 4 Konsumcannabisgesetz und der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Der kommerzielle Vertrieb von Cannabis-Blüten soll sowohl in Apotheken als auch in lizensierten Fachgeschäften möglich sein.  Die Stadtverwaltung prüft die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs durch die Martin-Luther-Universität, die kommunal geförderte Suchtpräventionsfachstelle, und etwaiger weiterer einschlägiger Wissenschaftsakteure. Zusätzlich wird ein Runder Tisch eingerichtet, an dem die Suchtkoordinatorin der Stadt Halle, Träger der Drogen- und Suchthilfe sowie Prävention, Gesundheitsamt, Jugendamt, Präventionsrat, Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / Gewerbe, Ordnungsamt und Polizei vertreten sind.

gez. Melanie Ranft

Fraktionsvorsitzende

Begründung:

Paragraph 2, Absatz 4 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) ermöglicht den Besitz, den Anbau, die Herstellung, die Einführung, das Ausführen, den Erwerb, das Entgegennehmen, Abgeben, Weitergeben von Cannabis ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke. Daher soll für Halle ein Forschungsprojekt entwickelt und durchgeführt werden, dessen Ergebnisse, mit Blick auf die Gestaltung einer zukünftigen Drogenpolitik, Aufschluss über Konsumverhalten und Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz sowie den Schwarzmarkt geben können. Dabei kann sich an den Städten Hannover und Frankfurt orientiert werden, die zusammen mit der Medizinischen Hochschule Hannover und dem Unternehmen Sanity Group kooperieren.

Der Projektantrag zur Erteilung der Erlaubnis ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft einzureichen. Ein Begleitgremium zum geplanten Vorhaben einzurichten, ist aus unserer Sicht sinnvoll, da sich darin alle relevanten Professionen fachlich austauschen und beraten können.