Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Erstattung von Reinigungskosten aus dem Einwegkunststofffonds 22. April 202522. April 2025 Einwegkunststoffprodukte tragen maßgeblich zur Vermüllung im öffentlichen Raum bei.Herstellende von Einwegkunststoffprodukten müssen sich deshalb seit Einführung des sog.Einwegkunststofffonds mit Abgaben an den Sammlungs- und Reinigungskosten vonKommunen beteiligen. Zu den betroffenen Produkten gehören lautEinwegkunststofffondsgesetz1Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen,Getränkebehälter und -becher, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons undbestimmte Tabakprodukte.Ab 2025 können Kommunen nun für die Beseitigung von Abfällen aus dem öffentlichenRaum erstmals Gelder aus dem Einwegkunststofffonds beanspruchen.Die Erstattung von Kosten setzt voraus, dass sich die Kommune registriert und bis zum 15.Mai eines Jahres Daten in bestimmten Kategorien und Einheiten entsprechend derEinwegkunststofffondsverordnungfür das vorangegangene Kalenderjahr meldet.Wir fragen: Hat sich die Stadt Halle über die betreffende Plattform DIVID3registriert? Welche Leistungen wurden für 2024 gemeldet oder sind für eine Meldung nochvorgesehen? Mit welchen zusätzlichen Einnahmen rechnet die Stadtverwaltung über Erstattungenaus dem Einwegkunststofffond für Leistungen in 2024? Sind Einnahmendiesbezüglich im Haushalt 2025 eingeplant? gez. Melanie RanftFraktionsvorsitzende