Änderungsantrag zum Gestaltungsbeschluss Stadtbahnprogramm Halle – Verknüpfungspunkt Veszpremer Straße/Durchbindung Schleife Südstadt

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die  Beschlussvorlage “Stadtbahnprogramm Halle – Verknüpfungspunkt Veszpremer Straße/Durchbindung Schleife Südstadt Gestaltungsbeschluss” (Vorlage V/2013/12333)

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Text ergänzt:

Die Schaffung geeigneter und ausreichender Radabstellanlagen am Verknüpfungspunkt Veszpremer Straße wird in der weiteren Planung mit berücksichtigt. Entsprechende Flächen sind in der Planung zu reservieren. Dem Stadtrat wird im 4. Quartal 2014 ein Finanzierungskonzept für deren Realisierung vorgelegt.

gez. Dr. Inés Brock
Fraktionsvorsitzende

 

Begründung

Mit dem betroffenen Vorhaben wird eine komplexe und teure Maßnahme im Rahmen des Stadtbahnprogramms umgesetzt. Jedoch fehlen neben den neu zu schaffenden Radverkehrsanlagen auch die – gerade für eine angedachte Endhaltestelle von zwei Straßenbahnlinien –  sinnvollen Radabstellanlagen am Knotenpunkt Paul-Suhr-Straße/Südstadtring/Veszpremer Straße. Erfahrungen mit anderen Endhaltestellen im Stadtgebiet zeigen, dass derartige „Bike & Ride“-Angebote sehr wohl genutzt werden. Insofern sollte ein entsprechendes Angebot auch bei der Umgestaltung des südlichen Abschlusses des Straßenbahnnetzes geschaffen werden, wie auch vom Radverkehrsbeauftragten in seiner Stellungnahme angemerkt. Der Hinweis der Stadtverwaltung in der Begründung, dass derartige Abstellanlagen „nicht förderfähig“ und „damit gesondert realisiert werden“ müssen, wirft Fragen auf. Denn im Stufenbeschluss zur Stufe 1 des Stadtbahnprogramms (Vorlage V/2012/10404, S. 5 und 6)ist beispielsweise beim Vorhaben Nr. 8.2 – Verlängerung Frohe Zukunft – für die dortige Endhaltestelle von vorneherein ein Bike & Ride-Angebot mit vorgesehen gewesen, ohne das in diesem Kontext von Fördermittel-Einschränkungen die Rede gewesen wäre.

Wir schlagen daher vor, dass der Stadtrat diese nötigen Radabstellanlagen mit seinem Beschluss zum Vorhaben verbindlich einfordert. Mindestens sollten die benötigten Flächen bei der weiteren planerischen Verfeinerung vorgehalten und ein Finanzierungskonzept  erarbeitet werden.