Prüfung der Freigabe von Straßen und Radwegen für Inlineskater

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, auf welchen Straßen und Radwegen in Halle Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen werden kann.
  2. Im Rahmen der Prüfung möge die Stadtverwaltung u. a. Kriterien, welche die Mischnutzung der Wege, mögliche Konfliktpotentiale mit anderen Verkehrsteilnehmern, Regelungen in Tempo-30-Zonen sowie Anregungen von Verbänden, wie dem ADFC, beachten.

Begründung

Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den §§ 24 und 31 kann ab dem 1. September 2009 durch ein gekennzeichnetes Zusatzzeichen auf Fahrbahnen, Seitenstreifen und auf Radwegen Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen werden. Mit einer Prüfung des Straßennetzes sollen geeignete Straßen und Radwege gefunden werden, die diese umweltfreundliche Fortbewegungsform in Halle ermöglichen.

Ergebnis

Mit Modifizierungen (Unterstreichungen) angenommen.