Radverkehrsförderung in Halle nach der Novellierung der StVO 25. November 200929. September 2014 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die benutzungspflichtigen Radwege im Stadtgebiet (beispielsweise in der Bernburger Straße) auf eine Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht zu überprüfen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ihre bisher nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffneten Einbahnstraßen auf eine Öffnung hin zu überprüfen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle Sackgassen auf ihre Durchgängigkeit für den Radverkehr zu überprüfen. Dem Stadtrat werden bis zur Stadtratssitzung am 24.03.2010 die Prüfergebnisse vorgelegt. Begründung Die neue StVO sieht seit dem 01.09.2009 Erleichterungen für den Radverkehr vor. So wird die Radwegebenutzungspflicht an die Verkehrsbelastung der Straße, den Zustand sowie die Breite der Radwege bzw. die Erhöhung der Verkehrssicherheit gebunden. Unter Umständen sind bisher benutungspflichtige Radwege in Halle für Radfahrer jedoch weniger sicher als die Nutzung der Fahrbahn. Die Bernburger Straße ist hierfür ein Beispiel. Die stündliche Verkehrsbelastung ist dort relativ gering, der Rad- bzw. Fußweg ist in einem schlechten bzw. schlechteren Zustand als die Straße und bei Dunkelheit schlecht beleuchtet. An den Einmündungen, z. B. am Mühlweg, ist die Gefahr gegeben, von anderen Verkehrsteilnehmern schlecht wahrgenommen zu werden. Die novellierte StVO setzt die Anforderungen für die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr herunter. Geöffnete Einbahnstraßen machen den Radverkehr attraktiver, indem sie Abkürzungen erlauben und damit den Radverkehr fördern. Erstmalig erlaubt die StVO auch eine Ausschilderung/ Markierung von „unechten“ Sackgassen für den Radverkehr. Ergebnis In modifizierter Form Zustimmung der Ratsmehrheit.