Prüfung einer gesellschaftsrechtlich verstetigten Zusammenarbeit der kommunalen Wohnungsunternehmen GWG Halle-Neustadt mbH und HWG mbH 27. Januar 201029. September 2014 Antrag der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Stadtratsfraktion Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt: mögliche Formen einer gesellschaftsrechtlich verstetigten Zusammenarbeit der beiden kommunalen Wohnungsunternehmen GWG Halle-Neustadt mbH und HWG mbH (z.B. in Form einer Holding, Fusion etc.) durch die BMA, ggf. unter Einbeziehung fremden Sachverstands, untersuchen zu lassen, Vor- und Nachteile der möglichen Formen der Zusammenarbeit darzustellen und die Prüfergebnisse bis zur Ratssitzung am 25. August 2010 dem Stadtrat vorzulegen. Begründung Dass Halle (Saale) zwei städtische Wohnungsunternehmen hat, liegt in der Vergangenheit begründet. Die Vereinigung von Halle-Neustadt und Halle (Saale) im Jahr 1990 ist jedoch bereits fast zwanzig Jahre her. Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Halle stellt sich immer dringlicher die Frage, wie eine weitere Effizienzsteigerung bei zwei städtischen Unternehmen mit dem gleichen Kerngeschäft erreicht werden kann. Der Prüfauftrag soll klären, welche Formen einer gesellschaftsrechtlichen Zusammenarbeit möglich und zum Vorteil des Eigentümers, der Stadt Halle (Saale), sind. Ergebnis In modifizierter Form von Stadtrat angenommen.